Mittwoch, 17. April 2024

Fördermittel für Beratungen im Einspar-Contracting

LOGO bmwiAm 1. Januar 2015 ist die neue Förderrichtlinie für Beratungen im Einspar-Contracting in Kraft getreten. Mit Hilfe dieses Förderprogramms sollen Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützt werden, bestehende Energiesparpotentiale zu erschließen und die Energiekosten zu senken. Dafür gibt es Zuschüsse in Höhe von jeweils bis zu 2.000 Euro sowohl zu einer Orientierungsberatung als auch zu einer Umsetzungs- bzw. Ausschreibungsberatung.

Wer darf Anträge stellen?

Förderfähig sind je Antragsteller und Standort eine Orientierungsberatung und entweder eine Umsetzungs- oder eine Ausschreibungsberatung. Zuständig für Förderanträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de). Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privateigentum befinden. Die Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften sein, die Beratungsgegenstand sein sollen, und deren Energiekosten mindestens 100.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen.

Ausführliche Informationen bietet die
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Angaben zu den in Deutschland agierenden Energiecontracting-Anbietern liefert Ihnen unsere frei zugängliche Datenbank Energiecontracting-Anbieter

 

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