Freitag, 6. Dezember 2024

Aufzugsanlagen der Example Ltd.

Mittelpunkt der Interlift in Augsburg ist auch 2015 wieder die Aufzugsanlage, auch Aufzug, Fahrstuhl oder Lift genannt. Die Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können, zählt in der Fördertechnik zu den unstetigen Förderanlagen.

 

Die eigentliche Definition für einen Aufzug ist:
• Förderhöhe mindestens 180 cm
• teilweise geführte Aufzugskabine
• feste Zugangsstellen

Das Wort „Lift“ bezeichnet auch Anlagen, um Wintersportler schräg aufwärts zu befördern, siehe Skilift, Schlepplift und Sessellift.
Ein Personentransportkorb an einem Kran ist kein Aufzug, da er die vorangestellten Anforderungen nicht erfüllt.
Rolltreppen sind von Aufzügen dadurch abgegrenzt, dass sie nicht den Aufzugsrichtlinien, sondern der eigenen europäischen Richtlinie EN 115, Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen unterliegen.
Schachtförderanlagen sind prinzipiell den Aufzugsanlagen ähnlich, sie gelten technikhistorisch den Aufzugsanlagen als Vorbild und sind wie diese den unstetigen Förderanlagen zuzurechnen. Unterschiede zu Aufzugsanlagen bestehen in der Dimensionierung und Anordnung der wesentlichen Anlagenelemente. Schachtförderanlagen unterliegen nicht den aufzugs-, sondern den bergbaurechtlichen Vorschriften.
Seilbahnen sind eine eigene Sparte von Beförderungsmittel und unterliegen den einschlägigen Seilbahn-Gesetzen.

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Example Ltd. auf der Interlift, Augsburg: Halle 1, Foyer

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