Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer haben anlässlich der Bauministerkonferenz ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen erneuert. Für den Bau relevanten Normen hat das DIN an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Änderungen betreffen unter anderem die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Der zwischen Ländern und Normungsinstitut geschlossene Vertrag beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und Öffentlichkeit.
Hintergrund für die Fortführung der Zusammenarbeit ist, dass das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, die Normung über das DIN schafft einen länderübergreifenden Rahmen. Die Verantwortlichen sehen darin den Vorteil, dass Standardisierung bei gezielter Anwendung die Baukosten senken kann, beispielsweise durch vereinfachte Angebots- und Ausschreibungspraxis, verminderte Anpassungskosten und die Möglichkeit der Serienproduktion von Bauteilen.