In Deutschland ist es ab sofort verboten, in die EU eingeführte F-Gase zu erwerben oder weiterzuverkaufen, welche nicht den Vorgaben der europäischen F-Gasverordnung entsprechen. Die neuen Regelungen übertragen die Vorgaben aus der EU-F-Gasverordnung nun auch auf nachfolgende Akteure in der Lieferkette, was bisher nicht der Fall war. Um Kontrollen zu erleichtern, sieht die aktuelle Novelle des Chemikaliengesetzes vor, dass Informationen über Hersteller und Importeure von F-Gasen sowie Angaben über die Legalität der eingeführten Ware in der Lieferkette künftig weitergegeben werden müssen. Die neuen Dokumentationspflichten sollen den Behörden die Überwachung der gesamten Lieferkette erleichtern.