AHO
AHO ist die Abkürzung für die unverbindliche Honorarordnung für Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie ist nicht zu verwechseln mit der HOAI.
CAFM
CAFM ist die Abkürzung für Computer Aided Facility Management, im Deutschen auch Computer gestütztes Facility Management genannt. Hierfür wird spezielle Software eingesetzt, sogenannte CAFM-Software.
CAFM-Software unterstützt den Nutzer in vielfältiger Weise. Typische Anwendungsgebiete sind:
- Asset-Mangement
- Bauauftragswesen
- Baumkataster
- Betreiberverantwortung
- Dashboards
- Energiemanagement
- Flächenmanagement
- Fuhrparkverwaltung
- Instandhaltung
- Liegenschaftsmanagement
- Mietmanagement
- Netzwerkverwaltung
- Parkraummanagement
- Raumreservierung
- Rechenzentrumsmanagement
- Reinigungsmanagement
- Schlüsselmanagement
- Sicherheit und Arbeitsschutz
- Störungsmanagement
- Umzugsmanagement
- User Help Desk
- Vertragsmanagement
- Workflowmanagement
Für diese Anwendungfelder bietet moderne CAFM-Software jeweils eigene Module an, so dass ein CAFM-System schrittweise aufgebaut werden kann und nicht als monolithischer Block mit überbordender Funktionsvielfalt den Nutzer ablenkt oder gar überfordert, sondern gezielt für die jeweils beabsichtigten Tätigkeiten eingesetzt werden kann.
GEFMA 190
Die GEFMA 190 ist die Richtlinie zur Betreiberverantwortung der German Facility Management Association (Deutsche Gesellschaft für Facility Management).
Die Richtlinie GEFMA 190 umfasst 30 Seiten und ist um Anlagen mit Auszügen aus Gesetzestexten, Normen und Checklisten ergänzt.
HOAI
HOAI ist die Abkürzung für Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, häufig auch als Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bezeichnet.
Die HOAI gilt für die in Deutschland niedergelassene rund 130.000 Architekten und mehreren 10.000 Bauingenieure und Statiker und benennt Mindesthonorare, die von den entsprechenden Berufsgruppen im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Deutschland gefordert werden müssen, und Höchsthonorare, die gefordert werden dürfen, wobei die Bauwerke nach Grad ihrer Komplexität in verschiedene Gruppen eingeteilt sind.
Am 4. Juli 2019 kippte der Europäische Gerichtshof die HOAI und erklärte, dass die in ihr festgeschriebenen Mindest- und Höchstsätze nicht länger gültig sind.
