Ob auf Wegen, Höfen oder Parkflächen – gute Beleuchtung sorgt nicht nur für Orientierung, sondern schützt auch vor Unfällen. Gerade nachts sind Beschäftigte auf den Außenflächen von Gewerbe- und Industriebauten besonderen Risiken ausgesetzt. Müdigkeit und Blendung erhöhen die Unfallgefahr. Mit der passenden Beleuchtung werden Parkplätze, Ein- und Ausfahrten oder Außentreppen sicherer. Für Treppen, Rampen und Wege eignen sich Leuchten, die ihr Licht gezielt auf den Boden lenken. „So werden Mitarbeiter und Besucher nicht geblendet und störendes Streulicht wird vermieden“, erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de. Mastleuchten und Lichtstelen beleuchten Zufahrten, Höfe und Parkplätze; Pollerleuchten trennen Parkbereiche für Autos und Fahrräder und kennzeichnen angrenzende Fußwege. „Je robuster eine Leuchte konstruiert ist, desto besser ist sie vor Umwelteinflüssen gefeit“, betont Waldorf. Lichtpunkte und Außenleuchten sollten mindestens Schutzart IP 44 haben – so trotzen sie Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und Schmutz.
Beleuchtungsstärke nach Verkehrsfrequenz
Lichtmanagementsysteme steuern die Beleuchtung besonders effizient. Sie schalten gezielt einzelne Leuchten oder Leuchtengruppen ab, wenn Flächen ungenutzt bleiben, und binden Bewegungsmelder und Lichtsensoren ein, um die technische Ausstattung dem Bedarf und verfügbaren Tageslicht anzupassen. „Weniger Schaltungen sparen nicht nur Energie und senken die Betriebskosten, sie verlängern darüber hinaus die Lebensdauer der Außenleuchten“, führt Waldorf aus. Auf Parkplätzen begegnen sich Fußgänger, Autos, Motor- und Fahrräder – sie sind Verkehrszonen und damit besonders sensible Bereiche. Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen wächst die Kollisionsgefahr. Deshalb definiert die Straßenbeleuchtungsnorm DIN EN 13201 in Teil 1 und 2 die Anforderungen an Parkplätze. Handelt es sich darüber hinaus auch um Arbeitsplätze im Freien, muss zusätzlich DIN EN 12464-2 beachtet werden. Sie staffelt die nötige Beleuchtungsstärke nach Verkehrsfrequenz: mindestens 20 Lux bei hoher Verkehrsdichte, zehn Lux bei mittlerem und fünf Lux bei geringem Aufkommen. Lichtmanagement und Sensorik erledigen auch diese Aufgaben und passen die Beleuchtung dem jeweiligen Personen- und Fahrzeugverkehr an. Jede Leuchte lässt sich einzeln oder in Gruppen adressieren. Waldorfs rät: „Nicht vergessen, auch die Randbereiche in das Beleuchtungskonzept einzubeziehen.“
Ein- und Ausfahrten bergen ein erhöhtes Unfallrisiko. Bewegt sich etwa ein Staplerfahrer von einer gut beleuchteten Halle nach draußen in einen dunklen Hof, kann er Personen oder Gegenstände nicht erkennen und mit ihnen kollidieren. Denn es können Minuten vergehen, bis sich die Augen an die neuen Lichtverhältnisse anpassen. Deshalb sind hier korrekte Beleuchtungsstärken besonders wichtig. Auf beleuchteten Außentreppen können Nutzer Trittstufen richtig einschätzen und geraten nicht ins Stolpern. Ein ausgewogenes Verhältnis von Licht und Schatten lässt die Stufen plastisch hervortreten. Harte und lange Schatten steigern dagegen die Unfallgefahr.
Bewertungskriterien für Außenanlagen und Wege
Über das Auswahlverfahren von DIN 13201-1 und anhand der besonderen Entscheidungskriterien für Verkehrswege und -flächen können die jeweiligen Anforderungen an die Beleuchtung ermittelt werden.
- Für Parks und Grünanlagen gelten die Anforderungen an die horizontale Beleuchtungsstärke.
- Lichttechnisches Bewertungskriterium für den reinen Fußgängerverkehr ist die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke. Der Wartungswert sollte 2 Lux bis 15 Lux betragen. Im Bewertungsfeld müssen es mindestens 0,4 Lux bis 3 Lux sein.
- Eine gute Wahrnehmung von Personen und ihren Gesichtern kann durch eine angemessene, minimale halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 Lux bis 3 Lux erreicht werden.
- Hinweise zur Beleuchtung von Treppen gibt DIN EN 12464-2. Bei gelegentlich benutzten Treppen genügen 5 Lux, bei stark frequentierten hingegen sind bis zu 100 Lux vorgeschrieben. Die Gleichmäßigkeit muss mindestens 0,25 bis 0,40 betragen.
- Für Radwege gilt die Auswahl nach DIN 13201-1. Je nach Umgebungshelligkeit und Verkehrsaufkommen beträgt der Wartungswert der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke 2 bis 15 Lux. Im Bewertungsfeld muss die minimale Beleuchtungsstärke zwischen 0,6 und 3 Lux liegen.
- Für Parkplatzflächen gilt DIN EN 12464-2. Bei geringem Verkehr genügt ein Wartungswert der Beleuchtung von mindestens 5 Lux.
- Sofern auch Be- und Entladungen stattfinden, muss DIN EN 12464-2 beachtet werden.
Worauf es bei der Sanierung der Außenbeleuchtung ankommt, erklärt die Brancheninitiative licht.de in ihrer Publikation licht.wissen 09 „Nachhaltig und zukunftssicher sanieren“. Kostenfreier Download: www.licht.de/lichtwissen09

