Seit dem 25. Mai hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die gesamte Wirtschaft in Aufruhr versetzt, konstatiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Der Verband holte einen Monat nachdem die zweijährige Umsetzungsfrist für die neue Regulierung abgelaufen ist bei seinen Mitgliedern ein Stimmungsbild ein. Demnach haben 43 Prozent der 278 Digitalunternehmen, die sich an der Umfrage beteiligten, ihre digitalen Aktivitäten eingeschränkt. Mehr als die Hälfte der Befragten rechnet nun mit Umsatzeinbußen, fünf Prozent haben bereits Abmahnungen erhalten, die sich auf die DSGVO stützen. „Das ist absolut alarmierend und gibt einen groben Eindruck, mit welcher Wucht eine solche Regulierung unsere Wirtschaft treffen kann“, sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland). „In erster Linie hat die DSGVO zu Unsicherheit geführt – oft ist nicht klar, wie die neuen Bestimmungen angewendet werden müssen.“ Das Problem sind, so der BVDW-Experte, vor allem unklare Formulierungen der Verordnung und sich widersprechende Vorgaben.
DSGVO im Facility Management
Auch im Facility Management bilden Daten das Grundgerüst der Zusammenarbeit. Neben Anlagendaten fallen regelmäßig auch personenbezogene Daten darunter. Somit unterliegen zahlreiche Vorgänge im FM der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO). „Der Facility Manager“ beseitigt Unklarheiten mit dem Tagesseminar „Die DSGVO im Facility Management“ in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten von Rödl & Partner. Am 25. September erfährt der begrenzte Teilnehmerkreis in Stuttgart, wie die Verarbeitung der Daten zu dokumentieren ist, bei erhöhten Risiken eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen ist und alles über die erweiterten Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten.
Mehr unter: www.facility-manager.de/dsgvo-im-fm/