Mit der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl und Intensität von Außenbeleuchtungsanlagen in Deutschland und weltweit stark zugenommen. Straßen- und Fassadenbeleuchtungen, Sportstättenbeleuchtung und Lichtwerbung prägen zunehmend das nächtliche Erscheinungsbild vieler Städte und Gemeinden und erhellen Nächte immer stärker. Durch den boomenden Online-Handel entstehen zudem immer mehr große Logistikzentren mit ausgedehnten beleuchteten Wirtschaftsflächen. Diese Entwicklung bringt zwar Vorteile für Sicherheit und Ästhetik, hat aber auch negative Folgen für Mensch und Umwelt. Bei der Planung von genehmigungspflichtigen Außenbeleuchtungsanlagen ist es ratsam, Experten zur Beurteilung möglicher Lichtimmissionen bereits in der frühen Planungsphase hinzuzuziehen. Dadurch können kostspielige Verzögerungen im Baugenehmigungsprozess und unvorhergesehene Folgekosten vermeiden werden.
Formen der Außenbeleuchtung
Außenbeleuchtungsanlagen umfassen ein breites Spektrum von Anwendungen, die einen funktionalen oder gestalterischen Zweck erfüllen:
- Fassadenbeleuchtung: Architektonische Akzentuierung von Gebäuden
- Sportstättenbeleuchtung: Flutlichtanlagen für Stadien und Sportplätze
- Baustellenbeleuchtung: Temporäre Beleuchtung von Arbeitsbereichen
- Lichtwerbeanlagen: Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln
- Beleuchtung von Logistikflächen: Großflächige Ausleuchtung von Lager- und Umschlagplätzen
Im Rahmen von Bauanträgen werden deshalb behördlicherseits für solche genehmigungspflichtigen Anlagen Lichtimmissionsgutachten gefordert, um die Auswirkungen auf die Umgebung und Anwohnerschaft zu bewerten. Nicht zuletzt können hier auch Minderungsmaßnahmen angeordnet oder sogar der Betrieb dieser Anlagen untersagt werden.
Auswirkungen auf den Menschen
Zu viel künstliches Licht in der Nacht kann den menschlichen Biorhythmus stören, die Aufhellung von Wohn- und Schlafräumen die Produktion des Schlafhormons Melatonin unterdrücken. Die möglichen Folgen sind Schlafstörungen und eine Beeinträchtigung der Erholung in der Nacht. Auch die Blendwirkung durch helle Lichtquellen kann als belästigend empfunden werden und je nach Intensität zu Konzentrationsstörungen und Sehbeeinträchtigungen führen.
Auswirkungen auf die Umwelt
Lichtimmissionen können zudem vielfältige negative Folgen für Tiere und Pflanzen haben. Hierzu hat das Bundesamt für Naturschutz BfN im Jahr 2019 eine umfangreiche Studie* vorgelegt, und stellt zusammenfassend fest, dass ganze Ökosysteme durch Lichtimmissionen aus dem Gleichgewicht geraten können, was sich durch die Reduzierung der Artenvielfalt bemerkbar macht. Einige Auswirkungen seien hier nur exemplarisch genannt:
- Störung nachtaktiver Tiere wie Insekten, Fledermäuse und Vögel
- Veränderung von Jagd- und Fortpflanzungsverhalten
- Beeinträchtigung von Wanderrouten und Orientierung
- Veränderter Vegetationsrhythmus, verzögerter Laubabwurf, Frostschäden durch frühzeitiges Keimen
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lichtimmissionen sind in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt:
1. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen im Sinne des BImSchG sind auch auf Menschen, Tiere und Pflanzen einwirkende Lichtimmissionen.
2. Baugesetzbuch BauGB: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere auch die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und die Auswirkungen auf Menschen Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die Vermeidung von Immissionen, zu denen Licht im Sinne des BImSchG zählt
3. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2022 das Änderungsgesetz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchGuaÄndG) – Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Es ergänzt das BNatSchG um den § 41a – „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen“. [JO1.1]Darin heißt es: „Neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind.“ Zudem fordert das Gesetz auch die Um- und Nachrüstung bestehender Anlagen.
Darüber hinaus sieht der ebenfalls neue § 54 Absatz 4d des BNatSchG vor, Richt- und Grenzwerte für die Beurteilung von Lichtimmissionen auf Fauna und Flora zu entwickeln. Das Bundesumweltministerium ist dazu aufgefordert, diese in einer Rechtsverordnung festzulegen. Solche Richtwerte liegen bisher nur zur Beurteilung von Lichtimmissionen auf den Menschen vor. Wegen der Komplexität der jeweiligen Ökosysteme und der Auswirkungen von Lichtimmissionen auf diese, besteht hier noch Forschungsbedarf. Deshalb ist mit solchen Richtwerten in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Entsprechend treten die Vorschriften aus dem geänderten BNatSchG erst nach Erlass der Rechtsverordnung in Kraft, die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sollten aber bereits bei aktuellen Planungen berücksichtigt werden.
Immissionsmessungen und Bewertung
In Vollzug des BImSchG hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Jahr 2012 die „Licht-Richtlinie“ erarbeitet. Darin werden neben Hinweisen zur einheitlichen Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen auch Richtwerte vorgegeben. Bei Anwohnerbeschwerden oder zur Überprüfung von Bestandsanlagen können danach Immissionsmessungen durchgeführt werden. Dabei werden zwei Hauptaspekte untersucht:
1. Raumaufhellung: Hier wird die Beleuchtungsstärke E (Einheit: Lux [lx]) in der Fensterebene des jeweiligen Anwohners (Immissionsort) gemessen. Dies lässt Rückschlüsse zu, ob ein Wohn- oder Schlafraum durch die Beleuchtungsanlage unzulässig aufgehellt wird.
2. Blendung durch die Lichtquellen: Diese wird durch die Messung der Leuchtdichte L (Einheit: Candela pro Quadratmeter [cd/m²]) ermittelt und gibt Aufschluss über die potenzielle Blendwirkung der Lichtquelle.
Minderungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen
Zur Reduzierung von Lichtimmissionen stehen verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen zur Verfügung:
- Zielgerichtete Bedarfsermittlung von Beleuchtungen
- Optimierte Lichtlenkung: Einsatz von abgeschirmten Leuchten mit präziser Lichtlenkung
- Anpassung der Lichtfarbe: Verwendung warmweißer Lichtquellen mit geringem spektralen Blauanteil, was die Blendungserscheinungen und die negative Einwirkung auf Insekten, Fledermäuse, Vögel u.a. reduziert
- Reduzierung der Beleuchtungsstärke: Anpassung der Beleuchtungsstärke und -dauer an den tatsächlichen Bedarf
- Bedarfsgerechte Steuerung und zeitliche Begrenzung der Beleuchtung: Installation von Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren, Abschaltung oder Dimmung in den Nachtstunden
Um negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu minimieren, empfiehlt sich folgendes Vorgehen in der Planung und im Betrieb von Außenbeleuchtungsanlagen:
- Frühzeitige Einbindung von Lichtplanungsexperten in den Planungsprozess
- Erstellung von Lichtimmissionsprognosen für Bauanträge
- Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Richtwerte bereits in der Planung
- Implementierung von Minderungsmaßnahmen bereits in der Planungsphase
- Überprüfung und Optimierung bestehender Anlagen
Durch eine verantwortungsvolle Lichtplanung können die Vorteile der Außenbeleuchtung genutzt und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden. Dies trägt nicht nur zum Schutz von Menschen und Umwelt bei, sondern kann auch Energiekosten einsparen und Konflikte mit Anwohnern vermeiden. Die zunehmende Sensibilisierung für das Thema Lichtverschmutzung und die Verschärfung gesetzlicher Vorgaben unterstreichen die Notwendigkeit, Lichtimmissionen als integralen Bestandteil der Planung zu betrachten.
Ingenieure und Planer sind gefordert, innovative Lösungen zu entwickeln, die eine ausgewogene Balance zwischen den Beleuchtungsbedürfnissen und dem Schutz der nächtlichen Umwelt schaffen. Durch den Einsatz moderner Technologien wie adaptive Beleuchtungssysteme und intelligentes Lichtmanagement können Außenbeleuchtungsanlagen flexibel an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Beleuchtung, die sowohl Sicherheitsaspekte als auch ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
Abschließend ist zu betonen, dass die Reduzierung von Lichtimmissionen nicht nur eine technische, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung darstellt. Eine breite Aufklärung über die Auswirkungen übermäßiger Beleuchtung und die Förderung eines bewussten Umgangs mit Licht sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Beleuchtungskultur.
Jens Oehme
Der Autor:
Dipl.-Ing. (FH) Jens Oehme ist Geschäftsinhaber des ibeno-Ingenieurbüro für Licht- und Beleuchtungstechnik, Sachverständiger für Lichtimmission und Lichttechnik bei der Deutschen Gesellschaft für LichtTechnik und LichtGestaltung e.V. LiTG und Beratender Ingenieur an der Baukammer Berlin.
*BfN-Skripten 543: Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung.

