Freitag, 26. April 2024

Clemens Kleine: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Die Clemens Kleine Unternehmensgruppe hat am 5. Dezember 2019 beim Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung über die Clemens Kleine Holding GmbH sowie fünf Tochtergesellschaften angeordnet.

Dieser Schritt sei notwendig geworden, weil erforderliche Restrukturierungsmaßnahmen nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit durchgeführt werden konnten und diese die Liquidität der Unternehmensgruppe stark beanspruchten. „Darüber hinaus verursachten die Anfangsinvestitionen in der Anlaufphase von neu gewonnenen Aufträgen einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf, der die Gruppe im großen Maße belastet hat“, teilte das Unternehmen am 6. Dezember mit.

Restrukturierungskurs soll fortgesetzt werden

Im Rahmen der Eigenverwaltung will Ulrich Kleine, geschäftsführender Gesellschafter der Gruppe und Vertriebsverantwortlicher für die operativen Gesellschaften, den Restrukturierungskurs fortsetzen, um den langfristigen Fortbestand des Unternehmens im Interesse aller Beteiligten sicherzustellen. Er führt das Unternehmen zusammen mit seinem Bruder in der vierten Generation. Die Auftragsbücher seien gut gefüllt, zahlreiche großvolumige Neuaufträge seien bereits gestartet und weitere würden in den folgenden Wochen und Monaten starten. „Der Geschäftsbetrieb wird im vollen Umfang und mit der Zuverlässigkeit fortgesetzt, die unsere Kunden von uns gewohnt sind“, teilte er mit. Die Löhne und Gehälter der rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für drei Monate durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Unterstützung bei ihrem Kurs erhält Clemens Kleine von dem Restrukturierungsfachmann Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der überregional tätigen Kanzlei AndresPartner. „Die Eigenverwaltung ist ein effektives Instrument zur Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Wir werden in den kommenden Wochen jetzt Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen und auf der Grundlage dessen unsere Pläne zur Neuaufstellung der Unternehmensgruppe vorantreiben“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, der zum Generalbevollmächtigten für die Unternehmensgruppe bestellt wurde, die anstehenden Schritte. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg wird als gerichtlich bestellter vorläufiger Sachwalter die Geschäftsführung in der Eigenverwaltung überwachen und die Gläubigerinteressen wahren.

Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen

Mit einer mehr als hundertjährigen Unternehmenstradition erbringt das inhabergeführte Familienunternehmen Clemens Kleine Unterhalts-, Glas-, Fassaden- und Sonderreinigung über Personalservice bis hin zu Sicherheitsdiensten.

Folgende Gesellschaften befinden sich im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren:
• Clemens Kleine Holding GmbH, Düsseldorf
• Clemens Kleine Gebäudeservice GmbH, Berlin
• Clemens Kleine Service GmbH, Berlin
• Clemens Kleine Gebäudereinigung GmbH, Chemnitz
• Clemens Kleine Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Düsseldorf
• Clemens Kleine Cleaning Service GmbH, Chemnitz

Die CK Allround GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf ist nicht von den Verfahren betroffen und führt ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt außerhalb eines Verfahrens fort.

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