Freitag, 26. April 2024

Aktualisierte gefma-Regelwerke zur Ausschreibung von Facility Services

Für die Ausschreibung von Facility Services und die korrespondierende Vertragsgestaltung bietet der Deutsche Verband für Facility Management gefma seit 2003 den „Mustervertrag Facility Services“ (GEFMA 510) und die „Leistungsbeschreibung Facility Services“ (GEFMA 520) an. Jetzt hat der Verbands-Arbeitskreis Ausschreibung und Vergabe die Branchenstandards neu aufgelegt.

gefma-Änderungen und -Aktualisierungen

GEFMA 510: Im Zuge der Neuauflage enthält der Mustervertrag erstmals rechtliche Regelungen zur Qualitätssicherung für das Verhältnis zwischen Auftraggebern und FM-Dienstleistern. Der Mustervertrag gibt dabei praxisnahe Beispiele und berücksichtigt das Thema Nachhaltigkeit durch Empfehlungen zu einem strukturieren ESG-Berichtswesen in GEFMA 510, die der transparenten Nachweispflicht der EU-Taxonomie entsprechen. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit FM-spezifischen Pandemieregelungen zu Leistungsänderungen oder Vergütungsanpassungen.

GEFMA 520: Die Leistungsbeschreibung Facility Services dient zusammen mit dem Mustervertrag als Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen rund um die Immobilienbewirtschaftung. Auch hier ist ESG nun ein zentrales Thema und die FM-Leistungen berücksichtigen die Vorgaben des europäischen Green Deals. Neben Start und Beendigung einer Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Facility-Management-Dienstleister gehören konkrete Kalkulationsvorgaben und eindeutige Preisabfragen bei Ausschreibung und Vergabe komplexer Facility Services zum Inhalt. GEFMA 520 liefert dafür ein Muster für ein korrespondierendes Preisverzeichnis in Form einer Excel-Tabelle und gibt wesentliche Hinweise für die Preiskalkulation.

GEFMA 520 (Leistungsbeschreibung Facility Services) und GEFMA 510 (Mustervertrag Facility Services) sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Deshalb empfehlen die Experten des gefma-Arbeitskreises, beide Dokumente einzusetzen, um eine gesicherte Grundlage für die Vergabe von FM-Services zu haben. Der Mustervertrag wird inklusive des Leitfadens GEFMA 510-1 geliefert, der Einblick in die Grundlagen des Vertragsrechts im Facility Management gibt.

Beide Richtlinien sind ab sofort im Online-Shop von gefma zum Download erhältlich: www.gefma.de/shop

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