Mittwoch, 18. März 2026

TÜV-Anlagensicherheitsreport 2026: Aufzüge im Blick

Im Jahr 2025 sind 10,8 Prozent der 723.270 geprüften Aufzüge mit „erheblichen Mängeln“ beanstandet worden. Das geht aus dem Mitte März erschienenen Anlagensicherheitsreport 2026 des TÜV-Verbands hervor.

Bei 0,8 Prozent oder rund 5.800 Aufzugsanlagen wurden „gefährliche Mängel“ festgestellt. Rund 3.000 davon mussten stillgelegt werden, da die Mängel nicht sofort behoben werden konnten und Gefahr für Leib und Leben bestand, teilte der TÜV-Verband mit. Typische Mängel seien verschlissene Tragseile, ausgefallene Notrufsysteme oder defekte Türverriegelungen. Den Angaben zufolge sind im Jahr 2025 weitere 64,7 Prozent der geprüften Aufzüge mit „geringfügigen Mängeln“ beanstandet worden. Das sind 4,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und 21,6 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2023. Grund für den starken Anstieg sind vor allem Defizite bei der Cybersicherheit der zunehmend digital gesteuerten Anlagen. „Hersteller und vor allem Betreiber sollten die Cybersicherheit ernst nehmen und ihren Pflichten nachkommen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Resilienz der technischen Infrastruktur in Deutschland“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Insgesamt seien im Jahr 2025 gut drei von vier Aufzugsanlagen (76,3 Prozent) mangelbehaftet gewesen.

Der Anlagensicherheitsreport beschreibt den aktuellen Zustand überwachungsbedürftiger Anlagen in Deutschland. Dazu zählen nicht nur Aufzugsanlagen, die von den Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben geprüft werden, sondern auch Tankstellen, Druckanlagen sowie Lageranlagen für hochentzündliche Stoffe wie Flüssiggas, Benzin und Lösemittel. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage kommt der Anlagensicherheit und dem Schutz der technischen Infrastruktur in Deutschland aus Sicht des TÜV-Verbands eine enorme Bedeutung zu. Laut Bühler ist es aber „notwendig, die regulatorischen Vorgaben für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen zu vereinfachen, ohne das Sicherheitsniveau abzusenken“. Er forderte die Politik daher auf, die bisher gültige Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in eine Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlV) und eine Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) aufzuteilen.

Der komplette „Anlagensicherheitsreport 2026“ mit der vollständigen Mängelstatistik ist hier kostenlos abrufbar.

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