Sonntag, 8. Dezember 2024

Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft aus

Das war’s dann erstmal mit der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung: Angesichts des Abklingens der Infektionszahlen sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keinen Anlass mehr, die Corona-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern.

Arbeitgeber bleiben jedoch aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen, da regionale und betriebliche Infektionsausbrüche auch danach nicht ausgeschlossen werden können.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will dazu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben sollen. Darin soll vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen werden, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben. Im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs will das Ministerium rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen. Zuletzt galten seit 20. März noch Basismaßnahmen für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz.

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