Donnerstag, 18. April 2024

Daikin gibt Patente für R-32 Geräte frei

Seit 1. Juli 2019 hat die Daikin Industries Ltd den Zugang zu 176 Patenten, die das Low-GWP-Kältemittel R-32 betreffen, für die Wettbewerber freigegeben. Das Unternehmen will damit die internationale Einführung dieses A2L-Kältemittels fördern. Bereits 2012 kam in Japan das erste R-32-Gerät auf den Markt. Inzwischen seien 27 Mio. damit befüllter Geräte abgesetzt. Das Kältemittel mit einem Global Warming Potential (GWP) von lediglich 675 ermöglicht es, weiterhin Systeme mit fluorierten Kältemitteln zu nutzen und trotzdem die Klimaschutzziele der EU zu erreichen. Das Thema ist vor allem vor dem Hintergrund der F-Gase-Verordnung brisant. Die legt eine schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 fest. Das CO2-Äquivalent der heutigen Verkaufsmengen wird darüber bezogen ausgehend vom Basisjahr 2015 auf ein Fünftel reduziert.

R-32 ist sowohl flüssig als auch gasförmig nachfüllbar. Viele Installationswerkzeuge des in Raumklimageräten bislang bevorzugt verwendeten Kältemittels R-410A (GWP 2.088) lassen sich auch im Umgang mit R-32 nutzen. Daikin betont, dass das Ein-Komponenten-Kältemittel R-32 leicht zu gewinnen und zu recyceln ist. Das Thema Aufbereitung geht der Hersteller als Teil seiner „Environmental Vision 2050“, aktiv an.

Eigenen Angaben zufolge als erster Hersteller bietet Daikin einen Kaltwassersatz mit R-32 an (Bild oben).

Mehr zu solchen Geräten, die in der Raumklimatisierung und Produktion zum Einsatz kommen und zur F-Gase-Verordnung gibt es unter: www.facility-manager.de/downloads/wks2019/

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