Donnerstag, 5. Dezember 2024

Neue BTGA-Regel für die Inbetriebsetzung von RLT-Anlagen

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat im September 2022 die BTGA-Regel 4.001 „Strukturierte Inbetriebsetzung (IBS) von RLT-Anlagen“ veröffentlicht. Nach dem Errichten einer Anlage dient die Inbetriebsetzung dazu, einen betriebsbereiten Zustand herzustellen: Dazu wird die Lüftungsanlage zum Zwecke der Erprobung, Einregulierung und Parametrierung der Automationssysteme erstmalig eingeschaltet, die Errichtung abgeschlossen und sichergestellt, dass die Vorgaben der Planung erfüllt werden. Die BTGA-Regel 4.001 soll Errichter von Raumlufttechnischen Anlagen dabei unterstützen.

Die Arbeitshilfe beschreibt die Vorgehensweisen und Leistungen für eine strukturierte Inbetriebsetzung von typischen raumlufttechnischen Systemen für Nicht-Wohngebäuden. Nicht berücksichtigt wurden laut BTGA RLT-Systeme in Sonderbauten, beispielsweise in Rechenzentren oder Reinräumen. Diese Systeme müssen in der Regel sehr spezifische Prozesse durchlaufen, bevor sie ihren bestimmungemäßen Betrieb aufnehmen.

Bezug zum Preis von 35,20 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) über den Beuth Verlag unter www.beuth.de oder über den BTGA-Webshop: www.btga.de > Publikationen > BTGA-Webshop.

Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von Technischen Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.

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