Montag, 7. Juli 2025

Neue ift- Richtlinie zum Schutz vor Vandalismus

Das ift Rosenheim hat die neue Richtlinie EI-06/1 „Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen“ veröffentlicht. Das Institut für Fenstertechnik hat eine Arbeitsgruppe gegründet, bei der von Vandalismus Betroffene sowie Hersteller und beratende Gruppen vertreten waren. Die ift-Richtlinie EI-06/1 gilt für Türen, Tore, Fassaden sowie Fenster und Verglasungen. Es werden Prüfverfahren, Klassifizierung nach Tätergruppen, Schadensrisiko und Eintrittswahrscheinlichkeit beschrieben sowie Einsatzempfehlungen für geeignete Widerstandsklassen definiert, teilte das Institut mit.

Vandalismushemmende Bauelemente sind nach ift-Angaben widerstandsfähiger gegen einen Direktangriff als einbruchhemmende Bauteile. Ziel ist, teure Folgeschäden in Gebäuden zu minimieren und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Gebäudenutzer zu verbessern. Geprüft wird der Widerstand gegen Vandalismus an einem betriebsfertig montierten Element mit allen erforderlichen Komponenten (Zarge, Verglasung, Füllung, Schlösser und Bänder sowie Verriegelungskomponenten). Varianten mit unterschiedlichen Öffnungsarten werden einzeln geprüft und bewertet. Mit der Richtlinie können geeignete Bauelemente geprüft, klassifiziert und ausgeschrieben werden, heißt es weiter aus Rosenheim.

Ein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema ist für die DFM-Ausgabe 9/2025 vorgesehen, die Ende August erscheinen wird.

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