Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
„In Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird“, erklärte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder Ende März.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur mit maximal 22 kW Leistung pro Ladepunkt, beispielsweise Wallboxen in Verbindung mit technischer Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind den Angaben zufolge förderfähig. Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen dort immer mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
Das Programm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
• kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
• Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens, heißt es aus Berlin.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
• maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
• maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
• maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April einreichen.
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