Sonntag, 6. Oktober 2024

BAuA hat TRGS 401 umfassend überarbeitet

Nach sechsjähriger Überarbeitung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die technische Regel TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ neu veröffentlicht. Sie gilt für alle Arbeiten, bei denen es zum Hautkontakt mit Stoffen, Gemischen oder anderen Erzeugnissen kommt. Dabei richtet sie sich insbesondere auf Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder -resorptiven Gefahrenstoffen aus. In der Bauwirtschaft besteht bei vielen Tätigkeiten die Möglichkeit, mit Gefahrenstoffen in Kontakt zu kommen. Sei es beim Einsatz von Reaktionsharzen, insbesondere Epoxidharzen, bei Bauarbeiten oder von Reinigungsmitteln in der Gebäudereinigung – direkter Hautkontakt kann zu verschiedenen Erkrankungen führen.

In der Neuauflage der technischen Regel wurden auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse präventionsrelevante Definitionen ergänzt und bestehende modifiziert. So wurden zum Beispiel Begrifflichkeiten angepasst, wie der Begriff des „feuchten Milieus“ präzisiert und durch „Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten“ ersetzt. Außerdem wurden die Voraussetzungen für eine Angebots- bzw. Pflichtvorsorge überarbeitet. Das Gefahrstoff-Informationssystem Wingis der BG BAU enthält dafür konkrete Handlungsempfehlungen, die im Zuge neuer Regeln immer wieder überarbeitet und angepasst werden.

Spannender Sidefact: Hauterkrankungen stehen seit Jahren an der Spitze der Anzeigen einer Berufskrankheit. Erst durch eine rechtliche Änderung wurde die Anerkennung im Jahr 2021 erleichtert. So konnte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2019 nur 22 Fälle einer Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen, im Jahr 2021 waren es bereits 267 Fälle.

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