Wer darf Anträge stellen?
Förderfähig sind je Antragsteller und Standort eine Orientierungsberatung und entweder eine Umsetzungs- oder eine Ausschreibungsberatung. Zuständig für Förderanträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de). Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privateigentum befinden. Die Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften sein, die Beratungsgegenstand sein sollen, und deren Energiekosten mindestens 100.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen.
Ausführliche Informationen bietet die
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Angaben zu den in Deutschland agierenden Energiecontracting-Anbietern liefert Ihnen unsere frei zugängliche Datenbank Energiecontracting-Anbieter