Am 1. Januar 2015 ist die neue Förderrichtlinie für Beratungen im Einspar-Contracting in Kraft getreten. Mit Hilfe dieses Förderprogramms sollen Kommunen sowie kleine und...
Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk schafft die gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe und Beschäftigte einen Rahmen für die sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsplätze. Zum...
Die internationale Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner hat sich mit der Hamburger Kanzlei Stoll Schulte zusammengeschlossen und will bundesweit die Beratungspraxis im Bau- und Immobilienrecht ausbauen.
In unserem kostenlosen Downloadbereich finden Sie die 65-Seiten starke "Nichtamtliche Fassung der von der Bundesregierung am 16.10.2013 beschlossenen Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung"
Die Frage nach der rechtlichen Einordnung des Winterdienstvertrags wurde in der Vergangenheit von den Instanzengerichten unterschiedlich beurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu eine Entscheidung getroffen.
Am 1. Mai.2013 ist das neue Mietrecht in Kraft getreten, Geändert wurde unter anderem der Schutz des Vermieters vor vertragsuntreu bzw. betrügerisch agierenden Mietern.
Die erneute Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat die Frist, in der Immobilieneigentümer und -betreiber die verbindliche Erstüberprüfung ihrer Trinkwasseranlagen auf Legionellenbefall durchführen müssen, bis zum...
Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden verursachen die Gebäudereinigung und -sicherung besonders hohe Kosten. Abhängig von der Nutzung und Beschaffenheit eines Gebäudes werden für die...
Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil der Werkleistung. Fehlen sie, beeinträchtigt das den Auftraggeber beim Betrieb der errichteten Bauwerke und Anlagen und wird für den...
Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil der Werkleistung. Fehlen sie, beeinträchtigt das den Auftraggeber beim Betrieb der errichteten Bauwerke und Anlagen und wird für den...
In Gewerbemietverhältnissen streiten die Parteien häufig darüber, wie die Größe der zu vermietenden Flächen berechnet werden soll. Denn im Gegensatz zum Wohnraummietrecht gibt es...
Aktuelle Vertragsverhandlungen zeigen, dass die Sensibilität aller Beteiligten, sachgerecht Betriebs- und Nebenkosten umzulegen, steigt. Im Gewerberaummietrecht sind die gesetzlichen Möglichkeiten, individuell ausgehandelte Aufgaben und...
Bei Gefahr im Verzug besteht sowohl für eigene Mitarbeiter als auch für externe Dienstleister – und das unabhängig von der vertraglichen Regelung zu Gefahr...
Funktionale und damit erfolgsbezogene Leistungsbeschreibungen und eine pauschalierte Vergütung wählen Auftraggeber häufig, um sich Arbeit bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu ersparen und um das Risiko der Vollständigkeit der Beschreibung auf den Auftragnehmer zu übertragen und dadurch Nachträge zu vermeiden. Das Thema ist so wenig neu, wie diese Motivation zu kurz greift
Den Prüfungsvoraussetzungen des AGB-Rechts kann im unternehmerischen Verkehr kaum ein Unternehmen in Deutschland entkommen. Die Unternehmen sind im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen und Vertragsgestaltungen nach Maßgabe des AGB-Rechts in entscheidenden Fragen rechtlich gebunden. Die AGB-Problematik des deutschen Rechts ist im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen von besonderer Brisanz, da die selbstbestimmte unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch die strenge Rechtsprechung und bestehende Gesetzeslage stark beschnitten ist
Heizkosten dürfen gegenüber Mietern nicht nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden, sondern müssen unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs auf die Mieter umgelegt werden. Auch zum Wohnungseigentum ist eine entsprechende Entscheidung ergangen. Mit diesen beiden Urteilen ist klargestellt, dass Heizkostenabrechnungen sowohl im Mietverhältnis als auch bei der Jahresabrechnung von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht auf der Basis von Abschlagszahlungen, die an den Energieversorger geleistet werden, abgerechnet werden können.
Facility Management ist wie jedes unternehmerische Handeln mit Chancen und Risiken verbunden. Aufgrund der Komplexität vieler Arbeitsprozesse im Facility Management ist es unumgänglich, dass Facility Management-Organisationen die Gesamtheit ihrer versicherbaren und nicht versicherbaren Risiken kennen und entsprechend handhaben. Risikomanagement wird dadurch zu einer elementaren und unverzichtbaren Führungsaufgabe innerhalb jeder Facility Management-Organisation.
Ansprechpartner für Terminvereinbarungen: Christoph Kiedl Head of Sales Austria Tel +43 5 9908-241
Mobil +43 664 6140140
E-Mail christoph.kiedl@vertigis.com
Ansprechpartner für Terminvereinbarungen: Martin Kelm Leiter Smart Building Solutions Tel +49 2102 5546 230
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Ansprechpartner für Terminvereinbarungen: Alexander Gerlach
Telefon +49 (0)7032 95532-22
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