Im April 2020 wird der Entwurf der neuen Richtlinie VDI 3810 Blatt 6 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge“ der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) als Entwurf erscheinen. Die Richtlinie richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen nach der Aufzugsrichtlinie für Lasten- und Personenaufzüge, sowie Autoaufzüge, aber auch nach der Maschinenrichtlinie für Güteraufzüge, Plattformaufzüge oder Treppenschrägaufzüge. Sie beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt und empfiehlt Betreibern Maßnahmen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Hinweise zur Betreiberverantwortung, zur Minderung des Haftungsrisikos und zum Betreiben der Aufzüge nach dem Stand der Technik sowie zum Arbeits- und Umweltschutz.
Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/3810 oder www.beuth.de möglich. Aktuell besteht noch die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinien durch Stellungnahmen. Die Einspruchsfrist endet am 30.09.2020.
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