Freitag, 19. April 2024

Weniger Energiesteuern für KWK-Anlagen

Bild: Bilderbox

Im Rahmen der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes hat der Deutsche Bundestag im Herbst 2012 Änderungen am Energiesteuergesetz (EnergieStG) beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Neuregelung der Energiesteuerentlastung für KWK-Anlagen bis 2 MWel. Der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) informiert über Neuregelungen der Steuerbegünstigungen bei KWK-Anlagen. Die Umsetzung der „Bestimmungen zur Fortsetzung der Steuerentlastung für Energieerzeugnisse zur Stromerzeugung oder zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK)“ wird aktuell vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) ausgearbeitet. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft. Aktuell gelten Übergangsregelungen.

Lesen Sie den kompletten Beitrag in der März-Ausgabe 2013 von „Der Facility Manager“.

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