Donnerstag, 5. Dezember 2024

Fläche ist nicht gleich Fläche

Flächenberechnung
Bild: Bilderbox

In Gewerbemietverhältnissen streiten die Parteien häufig darüber, wie die Größe der zu vermietenden Flächen berechnet werden soll. Denn im Gegensatz zum Wohnraummietrecht gibt es keine einheitlichen Berechnungsgrundlagen. Mieter und Vermieter können verschiedene Berechnungsmethoden verwenden. Hauptsache, die Verfahren sind aus technischer Sicht zulässig. Sich vorher auf eine Berechnungsmethode zu einigen, ist deshalb ratsam. Das spart im Zweifel hinterher Ärger. Denn fest steht: Weicht die von der jeweiligen Partei berechnete Fläche mehr als zehn Prozent vom Vergleichswert ab, kann der Vermieter Mietminderungs- und Mietrückzahlungsansprüchen erheben.

Lesen Sie den kompletten Beitrag von Rödl-&-Partner-Rechtsanwalt Andreas Griebel in der Dezember-Ausgabe von „Der Facility Manager“: www.facility-manager.de/testabo

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