Aktualisierung der GEFMA-Richtlinien 444 und 445

Um die Qualitätsbewertung von CAFM- und FM-Software weiterzuentwickeln, hat der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) die Richtlinien GEFMA 444 und 445 überarbeitet.

In die neue Version der Richtlinie GEFMA 444 wurden zwei zusätzliche Prüfkataloge aufgenommen, teilte der Verband im Juni mit. Die Bereiche „Auditierung/Checklisten“ sowie „Nachhaltigkeit“ ergänzen das bestehende Richtlinienwerk, das damit von ursprünglich neun auf insgesamt 20 Kataloge angewachsen ist. In der erweiterten GEFMA 445 werden zusätzlich zu den bisherigen Prüffeldern nun auch die Themen „Reinigungsmanagement“ sowie „Help- und Service-Desk“ berücksichtigt.

Beide Publikationen richten sich den Angaben zufolge an Hersteller von CAFM-Software sowie an Anbieter spezialisierter Softwarelösungen für einzelne Aufgabenbereiche des Facility Managements. Für Anwender sollen die Zertifizierungen eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl geeigneter Softwareprodukte bieten. „Wir freuen uns, mit unserer Richtlinienarbeit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Immobilienmanagement zu leisten – für mehr Transparenz und Differenzierung unter den Marktteilnehmern und für mehr Vertrauen und Sicherheit bei den Nutzern“, sagte Marko Opić, Leiter des Zertifizierungsgremiums innerhalb des gefma-Arbeitskreises Digitalisierung.

Die überarbeiteten Richtlinien GEFMA 444 und GEFMA 445 stehen hier kostenfrei zum Download für gefma-Mitglieder bereit. Nicht-Mitglieder können sie dort für 41 bzw. 28 Euro (zzgl. USt) erwerben.

NEUESTE BEITRÄGE