Oberste Rechtsgrundlage für alle, die sich mit dem Bauen beschäftigen, sind die Landesbauordnungen. Wer allerdings einen Industriebau errichtet, kann in diesen lange suchen, denn dazu treffen die Landesbauordnungen keine explizite Aussage. Hier lässt sich ein Industriebau, in Abhängigkeit von seiner Größe, lediglich als Sonderbau einstufen. Deshalb wurde Ende der 90er Jahre die Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL) eingeführt. Sie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen „im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen“. Die Industriebaurichtlinie definiert die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen, die Brennbarkeit der Baustoffe, die Brandabschnittsgrößen sowie Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege. Bauten, die der Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele der Landesbauordnungen.
Der komplette Beitrag zu Brandschutz im Industriebau ist in der Januar-Februar-Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Facility Manager“ erschienen.
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