Donnerstag, 28. März 2024

Ab 2022 – Informationspflicht zum Heiz- und Warmwasserverbrauch

Zum 1. Januar 2022 wird die Informationspflicht für Gebäudeeigentümer in Kraft treten, alle Mieter, bei denen fernablesbare Messgeräte installiert sind, monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Kenntnis zu setzen. Der Leitfaden „Verständliche monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion“ des Umweltbundesamtes zeigt dabei auf, wie solche Informationen gestaltet werden können, damit sie rechtssicher und verständlich sind. Das soll zu mehr Transparenz über den eigenen monatlichen Energieverbrauch und die Kosten der Mieter schaffen und sie so motivieren, sich energiesparend zu verhalten.

Mehr zur Pflicht

Die Pflicht, monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser bereitzustellen, stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die im November 2021 durch eine Novelle der Heizkostenverordnung in Deutschland umgesetzt wurde. Bis Ende 2026 müssen dann auch bei allen Mietern fernablesbare Messgeräte installiert sein. Ab Januar 2027 gilt dann die Informationspflicht für alle Mietverhältnisse in Deutschland. Angegeben werden müssen der tatsächliche Verbrauch und die Kosten, ein Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat und der durchschnittliche Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Des Weiteren müssen der eingesetzte Energieträger und die jährlichen Treibhausgasemissionen angegeben werden. Zudem muss die Verbrauchsinformation Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten, die zum Energiesparen beraten.

Der Leitfaden kann unter www.uba.de/verbrauchsinformation auf der Seite des Umweltbundesamts kostenlos heruntergeladen werden.

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