Freitag, 26. April 2024

Aufzüge und die novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Video des TÜV Süd: BetrSichV bzgl. Aufzugsanlagen
Video des TÜV Süd: BetrSichV bzgl. Aufzugsanlagen

Die Novellierung der BetrSichV ist beschlossen. Zum 1. Juni 2015 gelten zahlreiche Neuerungen, die Auswirkungen auf den Betrieb von Aufzugsanlagen haben. Die BetrSichV betrifft ausschließlich sog. „überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen“. Als solche gelten alle Aufzüge zur Personenbeförderung (z. B. Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Paternoster, Bauaufzüge).

 

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