Sonntag, 8. Dezember 2024

EnEV 2014 auf einen Blick

Am 16. Oktober 2013 hat die Bundesregierung die neue EnEV verabschiedet. Die Neuerungen treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, voraussichtlich also im Frühsommer 2014.

Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Kernelement der Novelle der EnEV ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab 1. Januar 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren.
  • Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
  • Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
  • Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
  • Auf Wunsch des Bundesrates wird die Angabe der Energieeffizienzklasse im Energieausweis Pflicht. Diese umfasst die Klassen A+ bis H. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Das heißt: Liegt für das zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Wohngebäude ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht, also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse, vor, besteht keine Pflicht zur Angabe einer Klasse in der Immobilienanzeige.
  • Auf Verlangen des Bundesrates sollen ab dem Jahr 2015 so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen) nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.

Quelle: Bundesregierung

In unserem kostenlosen Downloadbereich finden Sie  die 65-Seiten starke Nichtamtliche Fassung der von der Bundesregierung am 16.10.2013 beschlossenen Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung“. Zusätzlich gibt es die Rede von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer anlässlich der Verabschiedung der neuen EnEV als mp3.
www.facility-manager.de/downloads

Einen ausführlichen Artikel zur neuen EnEV mit den Stimmen der Gegner und Bedürworter finden Sie in der aktuellen Ausgabe von „Der Facility Manager“. Diese erhalten Sie kostenlos unter: www.facility-manager.de/testabo

 

NEUESTE BEITRÄGE