Donnerstag, 5. Dezember 2024

Notrufmanagement von Aufzügen

Bild: Kybele - Fotolia.com

Zack, Stillstand – ein Alptraum: Eingesperrt sein im Aufzug und keiner hört einen. Dass dieser Alptraum nicht Wirklichkeit wird, müssen Betreiber von Aufzügen gewährleisten. So legt es die Betriebssicherheitsverordnung fest, zu der auch das Notrufmanagement gehört. Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) hat das Thema Notrufmanagement nun gemeinsam mit dem VDMA genauer unter die Lupe genommen und eine Richtlinie erarbeitet. Der Entwurf der neuen Richtlinie VDI/VDMA 4705 „Aufzüge; Notrufmanagement“ zeigt auf, wie Verantwortliche sicherstellen, dass in Aufzügen eingeschlossene Personen nicht durch organisatorische und technische Schwächen zu Schaden kommen.

Der komplette Beitrag über Notrufmanagement von Aufzügen ist in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Facility Manager“ erschienen.

 

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