Samstag, 20. April 2024

GEFMA-Richtlinie zum Gebäudeenergiegesetz

Anfang November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz GEG in Kraft getreten, das EnEV, EEWärmeG und EnEG ersetzt. Dafür hat GEFMA die Richtlinie 124-5 veröffentlicht, die Empfehlungen zur Umsetzung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW nach Anforderungen des GEG gibt.

Die Grundlagen basieren auf Erfahrungen bei der Ausschreibung und Durchführung der Inspektionsleistung nach der Forderung des bisherigen § 12 EnEV. Beteiligte Betreiber (Auftraggeber) und Inspektoren (Auftragnehmer) haben diese Richtlinie gemeinsam erarbeitet. Anhand von Praxisbeispielen wird beschrieben, wie die Leistungen der energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen.

Die Richtlinie GEFMA 124-5 kann ab sofort über den Online-Shop unter www.gefma.de erworben werden. Für Verbandsmitglieder ist die Richtlinie kostenlos und als Download verfügbar.

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