Sonntag, 8. Dezember 2024

Funktionale Leistungsbeschreibung

Bild: WoGi – Fotolia.com

Funktionale und damit erfolgsbezogene Leistungsbeschreibungen und eine pauschalierte Vergütung wählen Auftraggeber häufig, um sich Arbeit bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu ersparen und um das Risiko der Vollständigkeit der Beschreibung auf den Auftragnehmer zu übertragen und dadurch Nachträge zu vermeiden. Das Thema ist so wenig neu, wie diese Motivation zu kurz greift, und ist deshalb immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung von Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Der Leistungsinhalt eines Vertrages bestimmt sich bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung genauso wie bei einem Leistungsverzeichnis immer danach, was die Parteien tatsächlich vereinbart haben.

Lesen Sie den kompletten Beitrag von Tanja Nein, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht bei Rödl & Partner in Nürnberg, über funktionale Leistungsbeschreibung in der September-Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Facility Manager“.

 

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