Freitag, 6. Dezember 2024

Mietrechtsreform: Maßnahmen gegen Mietnomadentum

Bild: contrastwerkstatt -Fotolia.com
Bild: contrastwerkstatt -Fotolia.com

Am 1. Mai.2013 ist das neue Mietrecht in Kraft getreten, Geändert wurde unter anderem der Schutz des Vermieters vor vertragsuntreu bzw. betrügerisch agierenden Mietern. Vertragsuntreu können Mieter in vielerlei Hinsicht werden. Das kann bereits zu Beginn des Mietverhältnisses mit der zu entrichtenden Kaution anfangen. Das Gesetz hat nun diesbezüglich einen neuen Kündigungsgrund geschaffen. Auch Räumungssachen sind in Zukunft vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Eine beliebte Verhinderung der Vollstreckung  der Räumung war es, am Tag der Vollstreckung einen neuen erwachsenen Mitbewohner zu präsentieren. Gegen diesen konnte der Gerichtsvollzieher mangels Titel dann nicht vollstrecken. Nach § 940 a Abs. 2 ZPO n.F. kann nun gegen solche Mitbewohner auch im Wege der einstweiligen Verfügung ein Räumungstitel erwirkt werden.

Lesen Sie dazu den ausführlichen Beitrag von RA Andreas Giebel, Rödl & Partner, in der aktuellen Print-Ausgabe von „Der Facility Manager“, die sie kostenlos und völlig unverbindlich hier anfordern können.

NEUESTE BEITRÄGE