Montag, 9. Februar 2026
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VertiGIS Studio für den SuedLink

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TenneT und TransnetBW planen die Suedlink-Trassen V3 und V4 jetzt mit VertiGIS Studio - Bild: VertiGIS
TenneT und TransnetBW planen die Suedlink-Trassen V3 und V4 jetzt mit VertiGIS Studio – Bild: VertiGIS

CAFM-NEWS – Die Übertragungsnetz-Betreiber TenneT und TransnetBW errichten mit den Vorhaben V3 und V4 des SuedLinks ein zentrales Infrastrukturprojekt der Energiewende in Deutschland. Die beiden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen erstrecken sich über etwa 700 Kilometer und sollen bidirektional Windstrom mit einer Gesamtkapazität von vier Gigawatt zwischen Nord- und Süddeutschland transportieren.

Als webbasiertes GIS-System zur kartenbasierten Online-Planung fungiert VertiGIS Studio. Dabei kommen die VertiGIS Studio
Module Web, Workflow, Printing, Mobile, Reporting, Access Control und Search zum Einsatz. Mittelfristig ist auch der Einsatz von VertiGIS Studio Analytics und VertiGIS Studio Inline geplant. Spezifische Anforderungen und Workflows können direkt in das System integriert werden.

Das System bietet eine Echtzeit-Visualisierung des aktuellen Planungsstands und
aller relevanten Kriterien. Zudem können Kommunen, Behörden, Verbände sowie Bürgerinnen und
Bürger Anmerkungen einreichen und einsehen.



Abbildungen: VertiGIS

Microsoft erstellt mit KI digitalen Zwilling des Petersdoms

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Mit KI generiert, ist sogar die Durchsicht durch die Fresken der Domkuppel von St. Peter möglich - Bild: Microsoft
Mit KI generiert, ist sogar die Durchsicht durch die Fresken der Domkuppel von St. Peter möglich – Bild: Microsoft

CAFM-NEWS – Unter Zuhilfenahme von KI hat Microsoft gemeinsam mit dem französischen Digitalisierungs-Spezialisten von Iconem Studio einen so genannten digitalen Zwilling des Petersdoms erstellt. Das Ergebnis des Projekts „La Basilica di San Pietro: AI-Enhanced Experience“ soll demnächst auf einer Website frei zugänglich sein. Ein digitaler Zwilling im Sinne eines funktionalen Gebäudeabbilds ist die Darstellung allerdings nicht.

Um die Kathedrale des Vatikans zu digitalisieren, wurden sie vollständig mit Lidarscannern erfasst. Begleitend wurden mit regulären Kameras und Drohnen rund 400.000 hochauflösende Fotos des Innenraums, der Gebäudehülle und der unterirdischen Nekropole gemacht. Insgesamt waren das gut 22 Petabyte Daten, genug, um rund 360.500 USB-Sticks mit 64 Gigabyte (GB) oder 22.000 Festplatten mit einem Terabyte (TB) Kapazität zu füllen.

Explosionsdarstellung in Layern - auch das ist mit dem digitalen Zwilling des Petersdoms möglich - Bild: Microsoft
Explosionsdarstellung in Layern – auch das ist mit dem digitalen Zwilling des Petersdoms möglich – Bild: Microsoft

Die KI generierte aus den erzeugten Daten, anschließend das digitale Abbild der Kirche, an der während ihrer fast 140-jährigen Bauzeit zahlreiche namhafte Architekten mitwirkten, darunter Donato Bramante, Michelangelo Buanarotti und Gian Lorenzo Bernini, der die berühmte Kuppel entwarf.

Das fertig gerenderte Abbild des Doms wird er ermöglichen, online die Kirche praktisch vollumfassend zu erkunden. Selbst Deckenfresken und -mosaike können detailliert studiert werden, was bei einem Besuch vor Ort nicht möglich wäre. Gleiches gilt für den Besuch der Nekropole, die für Touristen nicht zugänglich ist.

Auf einer Website wird das fertige Projekt in Zukunft von jedem genutzt werden können - Bild: Microsoft
Auf einer Website wird das fertige Projekt in Zukunft von jedem genutzt werden können – Bild: Microsoft

Aktuell gibt es zu dem Projekt auf der Website von Microsoft ein Teaser-Video, das Hintergründe, Vorgehen und Nutzen der KI-gestützten Arbeiten erläutert. Die Webseite, auf der jeder den digitalisierten Sakralbau des Vatikans entdecken kann, ist leider noch nicht online. Ein Datum, wann das der Fall sein wird, wurde bisher nicht kommuniziert.



Abbildungen: Microsoft

speedikon VIP visualisiert plattformübergreifend

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Die Webanwendung speedikon VIP verspricht, unterschiedliche grafische und alpha-numerische Datenquellen integrativ verarbeiten, auswerten und darstellen zu können. Bild: Speedikon FM AG; Montage: CAFM-News
Die Webanwendung speedikon VIP verspricht, unterschiedliche grafische und alpha-numerische Datenquellen integrativ verarbeiten, auswerten und darstellen zu können. Bild: Speedikon FM AG; Montage: CAFM-News

CAFM-NEWS – Das Softwarehaus Speedikon FM hat die neue Anwendung speedikon VIP vorgestellt. Das Kürzel steht dabei für Visual Information Platform. Die Anwendung ist browserbasiert und ist laut Anbieter in der Lage, geometrischen und alphanumerischen Daten über Systemgrenzen hinweg zentralisiert darzustellen. Damit werden Systembrüche zwischen GIS, BIM, CAFM und anderen Prozesssystemen überwunden und die Daten an ihrem logischen, geometrischen Ursprung vereint, heißt es in einer Mitteilung.

Speedikon VIP folgt der grundsätzlichen Logik, dass in 3D-Modellen, 2D-Grundrissen, digitalen Zwillingen, Punktwolken oder Bildmodellen alle Informationen und Daten einen definierten geometrischen Ursprung haben. Über diesen sind sie verknüpfbar, so dass die Software all diese Geometrien in einem gemeinsamen Koordinatensystem anordnen kann.

Da die Stamm- und Prozessdaten von Objekten in den Geometrien ebenfalls mit verortet sind, kann die Software auch diese Daten separat und untereinander verknüpft anzeigen, erläutert der Anbieter. Diese Verknüpfung vereinfache die Visualisierung und erleichtere das Asset-Management.

Abbildungen: Speedikon FM

Logix veröffentlicht Broschüre zu Energiemonitoring

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Mitglieder von Logix und des Themenkreises Logistikimmobilien der Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL) haben ein Papier mit Empfehlungen für Energiemonitoring zusammengestellt - Bild: Logix
Mitglieder von Logix und des Themenkreises Logistikimmobilien der Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL) haben ein Papier mit Empfehlungen für Energiemonitoring zusammengestellt – Bild: Logix

CAFM-NEWS – Die Initiative Logistikimmobilien (Logix) hat die neue Broschüre „Energiemonitoring in Logistikimmobilien – Empfehlung für eine Standardausstattung in Neubau und Bestand“ veröffentlicht. Laut Initiative bietet das Papier Informationen zu intelligenten Monitoring-Systemen, die eine bessere Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs ermöglichen.

Entwickelt haben das Papier Mitglieder von Logix und des Themenkreises Logistikimmobilien der Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL). Das Ergebnis ist eine Baubeschreibung, in der Standards definiert sind, die entsprechende Monitoringsysteme erfüllen sollten. An der Muster-Baubeschreibung können sich Stakeholder für die Ausstattung von Bestands- und Neubauimmobilien orientieren.

Auch die möglichen Kosten haben die Experten der beiden Initiativen ermittelt: Als Richtwert gehen sie davon aus, dass ein Energiemonitoring-System ca. 1 Euro/m² an zusätzlichen Kosten erfordert. Das bedeutet beispielsweise ein Investment von ca. 0,13 Prozent auf die gesamten Baukosten einer 10.000 m² großen Logistikimmobilie, teilt Logix mit.


Abbildungen: Logix

E-Mobilität am DHL-Standort Nürnberg

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Das gemeinsame Paket- und Briefzentrum der DHL und Deutschen Post in Nürnberg hat seine neue E-Ladeinfrastruktur vorgestellt, die bereits am 10. Juli 2024 in Betrieb genommen wurde. Rund 60 E-Fahrzeuge, darunter Street-Scooter und E-Transporter, befinden sich aktuell am Verbundstandort. Diese können nun an 188 Ladepunkten versorgt werden. Auf dem Gelände finden sich 99 Einzellader mit 3,7 kW, 17 Einzellader mit 11 kW sowie 36 Doppellader mit 3,7 kW von Elexon. Ergänzend zu den Ladepunkten mit fundamentiertem Brüstungssystem auf der Freifläche vereinfacht ein Catwalk-System mit Metallkonstruktion den Ladevorgang an den Ladepunkten unter den Hallenvordächern.

Die neue Ladeinfrastruktur erforderte Umbauarbeiten auf dem Gelände zwischen den Sortierhallen. Parkplätze wurden neu geordnet und Bäume wurden in Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg umgesetzt. Für die Neuinstallationen der Ladeinfrastruktur hat DHL eine Mittelspannungsleitung verlegt und einen neuen Trafo in Betrieb genommen.

In Zukunft soll das bidirektionale Laden eingeführt werden und bis Mitte des Jahres 2025 der Fuhrpark vollständig elektrifiziert sein.

Neue gefma-Richtlinie 502 zur Dienstleisterauswahl

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Mit der neuen Richtlinie GEFMA 502 „Kriterien zur Anwendung bei der Ausschreibung & Vergabe von Facility Services“ will der deutsche FM-Verband öffentliche Auftraggeber unterstützen, Eignungskriterien zur Auswahl grundsätzlich geeigneter Dienstleister sowie Zuschlagskriterien zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes unter allen geeigneten Bietern festzulegen.

Die Richtlinie stellt die unterschiedlichen Kriterien für die Ausschreibung und Vergabe von Facility Services anschaulich dar, erläutert sie und gibt Auftraggebern Empfehlungen zu deren Anwendung. Sie enthält außerdem konkrete Beispiele für öffentliche und privatwirtschaftliche Auftraggeber. Sie verdeutlicht dabei insbesondere, dass der günstigste Angebotspreis nicht ausschließlich für die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes ausschlaggebend ist.

Die neue gefma-Richtlinie befindet sich derzeit im Status „Entwurf“. In dieser Phase sind Rückmeldungen, Kommentare und Stellungnahmen aus der Praxis willkommen. GEFMA 502 ist ab sofort im gefma Online-Shop kostenlos für Verbandsmitglieder verfügbar. Nicht-Mitglieder können die Richtlinie dort für 94 Euro (zzgl. USt.) erwerben.

VDI erweitert Richtlinienreihe 6000 um inkludierende Sanitärräume

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Der VDI hat seine Richtlinienreihe 6000 überarbeitet und mit Bezug zu inkludierenden Universal-Design-WCs erweitert. Für solche Sanitäranlagen seien bisher keine allgemein anerkannten Regeln der Technik definiert, teilt der Verband mit. Diese Lücke sei durch die Erweiterung der Richtlinienreihe jetzt gefüllt.

Eine zentrale Anforderung an eine für alle nutzbare Toilette ist laut VDI, dass sie auch möglichst weitgehend für Menschen mit Einschränkungen jeder Art zugängig sein muss. Hierzu macht die Richtlinienreihe Vorgaben, die in der VDI 6008 Blatt 2 „Barrierefreie Lebensräume – Möglichkeiten der Sanitärtechnik“ zusammengefasst sind.

Logix veröffentlicht Broschüre zu Energiemonitoring

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Die Initiative Logistikimmobilien (Logix) hat die neue Broschüre „Energiemonitoring in Logistikimmobilien – Empfehlung für eine Standardausstattung in Neubau und Bestand“ veröffentlicht. Laut Initiative bietet das Papier Informationen zu intelligenten Monitoring-Systemen, die eine bessere Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs ermöglichen.

Entwickelt haben das Papier Mitglieder von Logix und des Themenkreises Logistikimmobilien der Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL). Das Ergebnis ist eine Baubeschreibung, in der Standards definiert sind, die entsprechende Monitoringsysteme erfüllen sollten. An der Muster-Baubeschreibung können sich Stakeholder für die Ausstattung von Bestands- und Neubauimmobilien orientieren.

Auch die möglichen Kosten haben die Experten der beiden Initiativen ermittelt: Als Richtwert gehen sie davon aus, dass ein Energiemonitoring-System ca. 1 Euro/m² an zusätzlichen Kosten erfordert. Das bedeutet beispielsweise ein Investment von ca. 0,13 Prozent auf die gesamten Baukosten einer 10.000 m² großen Logistikimmobilie, teilt Logix mit.

Dorfner Gruppe reinigt für die Gemeinde Höchberg

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Die Dorfner Gruppe reinigt seit dem Frühjahr für die Gemeinde Höchberg bei Würzburg. Der Facility Service-Dienstleister ist für zahlreiche kommunale Einrichtungen zuständig: Dazu gehören neben dem Rathaus, auch die Grundschule, die Bibliothek, der Bauhof, die Kulturscheune sowie die öffentlichen Toiletten. Außerdem übernehmen die Nürnberger Sonderaufträge wie die Reinigung von Obdachlosenunterkünften.

Unterzeichnet wurde der Drei-Jahres-Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Höchberg und Anbieter bereits am 15. April 2024. Der international tätige Gebäudedienstleister konnte sich im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchsetzen.

BAU 2025: Auch Software-Anbieter zeigen Flagge

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Au der BAU 2025 sind auch einige Software-Anbieter für BIM, CAD und CDN vertreten. - Bild: Messe München GmbH
Au der BAU 2025 sind auch einige Software-Anbieter für BIM, CAD und CDN vertreten. – Bild: Messe München GmbH

CAFM-NEWS – Die Fachmesse BAU wirft erste Schatten voraus. Wenn sie vom 13. bis 17. Januar 2025 in München ihre Tore öffnet, werden auch 34 Softwarehäuser mit von der Partie sein, davon 20 als Hauptaussteller. Deren Schwerpunkt liegt hierbei eindeutig auf baubegleitenden Aspekten wie AVA, Bauausführung und Baudokumentation. BIM, CAD, CDN, CAFM und andere Aspekte aus Planung und Betrieb sind hier eher nebensächlich. Entsprechend finden sich auch nur eine Handvoll dieser Anbieter auf dem Messegelände:

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Die BAU findet vom 13. bis 17. Januar 2025 auf dem Messegelände München statt. Sie richtet sich unter anderem an Architekten, Planer, Bauingenieure, Handwerker, Bauträger und Projektentwickler.



Abbildungen: Messe München GmbH

gefma 922-1ff aktualisiert: Dokumentation und Zuständigkeit

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Der gefma hat seine Richtlinienreihe 922 zum Lebenszyklus-Management von Gebäuden aktualisiert - Bild: Mer_Studio/stock.adobe.com
Der gefma hat seine Richtlinienreihe 922 zum Lebenszyklus-Management von Gebäuden aktualisiert – Bild: Mer_Studio/stock.adobe.com

CAFM-NEWS – Seit 5. November 2024 sind die Verzeichnisse gefma 922-1ff zu Daten und Dokumenten im FM aktualisiert. Sie dienen Planern, Errichtern, Bauherrn und Betreibern als Orientierungshilfen bei Dokumentationsprozessen im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. Dabei berücksichtigen sie die Honorarverordnungen für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Verzeichnisreihe führt anweisende und nachweisende Dokumente auf, die im Regelwerk definiert, beschrieben und teilweise gesetzlich gefordert sind. Zudem weist sie darauf hin, in wessen Zuständigkeit die Erstellung der Unterlagen fällt.

Zentrale Fragen sind zum Beispiel:

  • Welche Dokumente muss ein Auftraggeber seinem FM-Dienstleister zur Verfügung stellen, damit dieser sein Angebot ordnungsgemäß erbringen kann?
  • Welche Dokumente sind vom Errichter bei der Abnahme nach VOB an den Bauherrn zu übermitteln?

Die Verzeichnisse sind an die Entwicklungen im Regelwerk angepasst: So stieg die Zahl der erfassten Dokumente von 1.060 auf 1.502 an. Trotz Zeit, Geld und bürokratischem Aufwand, die in den Prozess der Dokumentation fließen, betont Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens bei gefma, die Wichtigkeit der Dokumentation: „Sie verringert im Schadensfall das Risiko persönlicher Haftung entscheidend.“

Für Nicht-Mitglieder kostet das Gesamtverzeichnis 232 Euro und die einzelnen Teile zwischen 28 und 81 Euro. gefma-Mitglieder können die Unterlagen kostenlos unter www.gefma.de/shop beziehen.



Abbildungen: gefma

Überarbeitete VdS 3518: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen

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Seit 6. November 2024 ist die aktualisierte VdS-Richtlinie 3518 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen“ zum kostenlosen Download verfügbar. Sie bietet Betreibern konkrete Hilfestellung bei Arbeitsschutzmaßnahmen zum Personenschutz für den sicheren Betrieb von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen. Die neue Version 2024-10 enthält redaktionelle und inhaltliche Überarbeitungen. Beispielsweise ist Kapitel acht zu den Themen Außerbetriebsetzung und Demontage aufgrund von Schadensereignissen und deren Ursachenforschung in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft erweitert worden.

Weitere Inhalte des VdS-Werks sind zum Beispiel Löschwirkung und Löschgaskonzentration bzw. die Gefahren zu hoher CO2-Konzentrationen in ortsfesten Löschanlagen. Die für eine ausreichende Löschwirkung erforderliche aufgebaute Löschgaskonzentration bzw. abgesenkte Sauerstoffkonzentration lässt einen dauernden Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht zu. Die dabei zu erwartenden Werte sind etwa rechnerisch oder durch Probeflutung zu ermitteln, festzulegen und zu dokumentieren, um sie gemäß ihrer Gefährdungsklasse einzuschätzen. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zudem Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz getroffen werden.

Die Richtlinien sind in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“, dem Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) und dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. (WFVD) entstanden.

Bundesministerium der Justiz plant Straffreiheit für White-Hat-Hacker

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Das Bundesjustizministerium plant Straffreiheit für Hacker mit guten Absichten - Bild: matiasdelcarmine/stock.adobe.com; Bearbeitung: CAFM-News
Das Bundesjustizministerium plant Straffreiheit für Hacker mit guten Absichten – Bild: matiasdelcarmine/stock.adobe.com; Bearbeitung: CAFM-News

CAFM-NEWS – Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine Novellierung des IT-Strafrechts. In dem Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Modernisierung des Computerstrafrechts“ vom 4. November ist ein Punkt zu finden, der Hacker unter Straffreiheit stellt, wenn sie mit guten Absichten in Software und Systeme eindringen. 

Der Entwurf zielt auf sogenannte White-Hat-Hacker, also IT-Experten, die gezielt nach Schwachstellen in Anwendungen und Produkten suchen, um die Hersteller von diesen in Kenntnis zu setzen. Ihr Ziel ist hierbei, die Sicherheit der Produkte zu erhöhen. Im Referentenentwurf heißt es zur Begründung: „Es muss verhindert werden, dass das Strafrecht von Handlungen abschreckt, die im gesellschaftlichen Interesse erfolgen und daher wünschenswert sind.“

Im Juristendeutsch heißt es weiter, „dass das Aufspüren von Sicherheitslücken in IT-Systemen dann nicht mehr strafbar ist, wenn es im Rahmen der IT-Sicherheitsforschung geschieht. Die Handlung muss dazu in der Absicht
erfolgen, eine Sicherheitslücke festzustellen und den Betreiber der Datenverarbeitungsanlage, den Hersteller der betroffenen IT-Anwendung oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik davon zu unterrichten. Die Handlung muss zudem erforderlich sein, um eine Lücke festzustellen.“

Wann der Referentenentwurf weiter diskutiert und das Ergebnis zur Abstimmung im Bundestag kommen soll, hat das BMJ nicht mitgeteilt.



Abbildungen: matiasdelcarmine/stock.adobe.com; Bearbeitung: CAFM-News

Jüngstes Update für Infoma unterstützt Grundsteuerreform 2025

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Axians Infoma hat dem Update seiner Finanzsoftware einen Baustein für die Grundsteuer 2025 beigefügt - Bild: Axians Infoma
Axians Infoma hat dem Update seiner Finanzsoftware einen Baustein für die Grundsteuer 2025 beigefügt – Bild: Axians Infoma

CAFM-NEWS – Mit dem Update H1/2024 stellt das Softwarehaus Axians Infoma ein neues Funktionspaket für seine Finanzwesen-Lösung bereit. Ein Highlight der Version ist laut Anbieter die Funktion zur Unterstützung der Grundsteuerreform im Bereich Steuern und Abgaben. Sie empfängt und verarbeitet Bescheide vom Finanzamt ausschließlich digital, was für Kommunen ab 2025 verpflichtende Anforderung ist. Weitere Neuerungen erlauben die Neukalkulation des Grundsteuer-Hebesatzes mittels Simulationsrechnung. Außerdem hat der Hersteller die Benutzerführung verbessert und die Oberfläche für mehr Übersichtlichkeit bei der Arbeit im Browser überarbeitet.

Abbildungen: Axians Infoma

gefma 922-1ff aktualisiert: Dokumentation und Zuständigkeit

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Seit 5. November 2024 sind die Verzeichnisse gefma 922-1ff zu Daten und Dokumenten im FM aktualisiert. Sie dienen Planern, Errichtern, Bauherrn und Betreibern als Orientierungshilfen bei Dokumentationsprozessen im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. Dabei berücksichtigen sie die Honorarverordnungen für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Verzeichnisreihe führt anweisende und nachweisende Dokumente auf, die im Regelwerk definiert, beschrieben und teilweise gesetzlich gefordert sind. Zudem weist sie darauf hin, in wessen Zuständigkeit die Erstellung der Unterlagen fällt.

Zentrale Fragen sind zum Beispiel:

  • Welche Dokumente muss ein Auftraggeber seinem FM-Dienstleister zur Verfügung stellen, damit dieser sein Angebot ordnungsgemäß erbringen kann?
  • Welche Dokumente sind vom Errichter bei der Abnahme nach VOB an den Bauherrn zu übermitteln?

Die Verzeichnisse sind an die Entwicklungen im Regelwerk angepasst: So stieg die Zahl der erfassten Dokumente von 1.060 auf 1.502 an. Trotz Zeit, Geld und bürokratischem Aufwand, die in den Prozess der Dokumentation fließen, betont Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens bei gefma, die Wichtigkeit der Dokumentation: „Sie verringert im Schadensfall das Risiko persönlicher Haftung entscheidend.“

Für Nicht-Mitglieder kostet das Gesamtverzeichnis 232 Euro und die einzelnen Teile zwischen 28 und 81 Euro. gefma-Mitglieder können die Unterlagen kostenlos unter www.gefma.de/shop beziehen.

Planon belegt Spitzenplatz bei IDC MarketScape Anwendungs-Vergleich

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Planon belegt bei der jüngsten Auswertung von Software für Wartungsmanagement durch IDC den spitzenplatz - Bild: IDC
Planon belegt bei der jüngsten Auswertung von Software für Wartungsmanagement durch die Marktforscher von IDC den Spitzenplatz – Bild: IDC

CAFM-NEWS – Beim jüngsten IDC MarketScape Worldwide SaaS CMMS Application Vendor Assesssment, dem weltweiten Vergleich von führenden Software-Systemen für Wartungsmanagement durch die Marktforscher von IDC, belegt Planon den Spitzenplatz. Gemeinsam mit den Niederländern sind fünf weiteren Anbietern in der Gruppe der Leader zu finden, also der führenden Anbieter.

Insgesamt hat IDC einen Blick auf 13 Anbieter geworfen. Sie alle liegen in der Auswertung relativ dicht beieinander und teilen sich die Platzierungen innerhalb der beiden Spitzengruppen Major Players und Leaders. Dabei zeigt die Position auf der X-Achse die strategischen Aspekte und auf der Y-Ache die Fähigkeiten an. Der Umfang des jeweiligen Kreises, der ein Unternehmen symbolisiert, steht für dessen Leistungsbreite.

Der größte Kreis innerhalb der Leader-Gruppe wird von Eptura belegt. Einen ähnlichen Umfang hat sonst nur noch Siemens mit der SaaS-Tochter Brightly, die von den Münchnern vor rund zwei Jahren für 1,575 Milliarden US-Dollar übernommen wurde. 

 

Abbildungen: IDC

Gemeinde Apen führt ein CAFM-Lösung ein

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Die Gemeinde Apen zwischen Leer und Oldenburg hat sich für ein CAFM-System entschieden - Bild: Communal FM
Die Gemeinde Apen zwischen Leer und Oldenburg hat sich für ein CAFM-System entschieden – Bild: Communal FM

CAFM-NEWS – Für ihre neun Bauernschaften und 24 Ortsteile führt die Gemeinde Apen jetzt eine CAFM-Software ein. Mit den Modulen Vertragsmanagement, Störungsmanagement und Verkehrssicherungspflichten sollen die internen Abläufe der Gemeinde weiter digitalisiert und die Effizienz in zentralen Verwaltungsbereichen verbessert werden. Apen liegt zwischen Leer und Oldenburg in Nordwestniedersachsen. Gewählt hat die 12.000 Einwohner-Kommune eine Lösung von Communal FM.

Abbildungen: Communal FM

Loy & Hutz stellt neue App für waveware vor

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Loy & Hutz eine neue App-Generation für seine CAFM-Software vorgestellt - Bild: Loy & Hutz; Montage: CAFM-News
Loy & Hutz eine neue App-Generation für seine CAFM-Software vorgestellt – Bild: Loy & Hutz; Montage: CAFM-News

CAFM-NEWS – waveware MOBILE 2 heißt die App, die Softwarehaus Loy & Hutz jetzt für sein CAFM-System vorgestellt hat. Sie hat eine neue Oberfläche, kann umfangreich individualisiert werden und ein neues Kartendesign.

Das neue User Interface mache den mobilen Zugriff auf Daten und Prozesse in Facility Management, Instandhaltung und vielen weiteren Bereichen noch effizienter, versprechen die Freiburger. Es erstreckt sich von der Login-Seite über Menüführung, Startseite, Listen bis hin zum neuen Karten-Design und sorge dafür, dass Anwender kostbare Zeit sparen. Hierbei helfe auch, dass zentrale Funktionen mit dem neuen Action-Menü im unteren Bereich der App gebündelt zur Verfügung stehen.

Das Cockpit kann pro Anwender und Rolle separat konfiguriert werden. Wichtige Informationen, Funktionen und Prozesse stehen damit laut Loy & Hutz direkt auf der Startseite zur Verfügung. Anwendung des Stammsystems können über das Hauptmenü im unteren Bereich der App erreicht werden. Der Bereich Karten ist neugestaltet und bietet weiterhin einen Ansichts- und einen Bearbeitungsmodus.

Der Login der App kann über einen QR-Doce oder biometrische Daten erfolgen. Damit sich Anwendende schnell zurechtfinden, gibt es eine individualisierte Onboarding-Funktion.

Die App ist für Smartphones und Tablet-Computer konzipiert und sowohl für Android als auch für iOS in den jeweiligen Apps-Stores verfügbar.



Abbildungen: Loy & Hutz; Montage: CAFM-News

#ComedyAidedFacilityManagement: CAFM-Humor auf LinkedIn

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Auf dem LinkedIn-Kanal der CAFM-News gibt es jetzt montags auch CAFM-Witze.
Auf dem LinkedIn-Kanal der CAFM-News gibt es jetzt montags auch CAFM-Humor.

CAFM-NEWS – Da sag noch mal einer, CAFM sei langweilig. Dass es auch humoristisch geht, belegen die CAFM-News, die auf ihrem LinkedIn-Kanal nicht nur Dienstags die augenzwinkernde CAFM-Zahl der Woche präsentieren, sondern seit dieser Woche auch für den entspannten Wochenstart kurze CAFM-Witze veröffentlichen. 

Die kleinen Humor-Sp(r)itzen pendeln genretypisch immer ein bisschen zwischen Kalauer und Absurdität des Alltags. Natürlich sind manche auch etwas nerdig. Gemeinsam ist ihnen, dass ihre Impulse aus dem Leben gegriffen sind. Und dass sie von jetzt an jeden Montagmorgen unter dem Hashtag #ComedyAidedFacilityManagement erscheinen.


Abbildungen: CAFM-News

Klüh ist Hygienepartner der Caritas in Thüringen

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Klüh Clinic Service übernimmt im Auftrag der Caritas Trägergesellschaft „St. Elisabeth“ gGmbH ab sofort verschiedene Reinigungsleistungen für mehrere Altenhilfeeinrichtungen in Thüringen, teilte die Muttergesellschaft Klüh Service Management GmbH Ende Oktober mit.

Der Auftrag umfasst unter anderem die Unterhalts- und Glasreinigung für neun Altenpflegezentren, sieben Tagesbetreuungen, zwei Wohngemeinschaften, zwei Servicewohnanlagen sowie die Geschäftsstelle der Trägergesellschaft, heißt es weiter aus Düsseldorf. Dafür sei ein Team von 32 Mitarbeitenden eingeplant.