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Spie steigt mit ICG-Zukauf in Mobilfunktechnik ein

Der Technik-Dienstleister Spie hat 90 Prozent der ICG Gruppe übernommen. Das Unternehmen ist ein Anbieter für die Errichtung komplexer Kommunikationsinfrastrukturlösungen und bündelt die Tochterunternehmen Infratech, comcross, Schwan, TripleA und DPE unter einem Dach. Die ICG Gruppe bietet ihren Kunden Leistungen in den Bereichen 5G-Mobilfunk, Glasfaser und Energienetze aus einer Hand. Mit rund 720 hochqualifizierten Mitarbeitenden erwirtschaftete die Gruppe 2023 einen Umsatz von rund 230 Mio. Euro.

Für Spie ist die Übernahme der Einstieg in den Markt für 5G-Mobilfunkinfrastrukturen und soll die Position in den FTTx-Netzen stärken. Die ICG Gruppe soll zukünftig als Geschäftseinheit im Geschäftsbereich CityNetworks & Grids von SPIE Deutschland & Zentraleuropa mit dem bewährten Management-Team rund um Geschäftsführer Vladimir Suznjevic agieren. Spie wird bei Abschluss der Transaktion ca. 90 Prozent der Anteile an der ICG Gruppe erwerben. 10 Prozent der Anteile verbleiben beim Management-Team, welches die Geschäftsentwicklung auch in Zukunft weiter vorantreiben soll.

Weitere Informationen und Unternehmenskennzahlen zu Spie finden Sie in unserer Facility-Services-Anbieter-Datenbank unter oder in unserer Marktübersicht Facility Services Anbieter 2023.

Visioplan-Update verbessert Synchronisation

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Das Update des CDEs Visioplan verbessert unter anderem die Synchronisation mit verschiedenen Plattformen - Bild: Visioplan
Das Update des CDEs Visioplan verbessert unter anderem die Synchronisation mit verschiedenen Plattformen – Bild: Visioplan

CAFM-NEWS – Mit ihrem jüngsten Update verbessert die CDE-Software Visioplan die plattformübergreifende Synchronisation, was eine nahtlose Mängel- und Freigabe-Workflow zwischen Büro und Baustelle ermöglicht.

Überarbeitet wurde der PDF- und DWG-Viewer, sodass Pläne laut Hersteller jetzt effizienter bearbeitet werden können. Ebenso wurde der Workflow für Änderungen und Freigaben der Pläne optimiert. Unter anderem können jetzt Aufgaben direkt im Plan verortet werden, wo auch die Bearbeitung stattfinden kann, was die Projektarbeit vereinfachen soll. 

Schließlich hat Visioplan die Projektübersicht, das Haupt- und einige weitere Menüs neugestaltet. Sie passen sich jetzt verschiedenen Bildschirmgrößen besser an. 

Abbildungen: Visioplan

Investoren schätzen Green-Building-Zertifikate

Der Anteil zertifizierter Green Buildings am gewerblichen Immobilieninvestmentvolumen (ohne Berücksichtigung von Portfolios) liegt laut dem aktuellen BNP-Report „Green Building Investment Markt 2023“ trotz eines herausfordernden Marktumfelds auf einem sehr hohen Niveau: Nach dem Top-Wert von knapp 31 Prozent im Jahr 2022 wurden 2023 rund 27 Prozent erreicht. Der ungebrochen hohe Marktanteil der zertifizierten Green Buildings am gewerblichen Investmentmarktvolumen sei insbesondere in der anhaltenden Unsicherheit rund um die EU-Taxonomie begründet, teilt BNP mit. Es gebe vergleichsweise wenig eindeutige Kriterien, die ein nachhaltiges Investmentprodukt definieren. Green Building-Zertifikate zählen zu diesen wenigen, Orientierung gebenden Kriterien. Entsprechend würden Investoren die Sicherheit und Verlässlichkeit schätzen, die die Zertifikate bei Green Invests geben.

Bürogebäude bleiben bei den Green Building Investments die dominierende Assetklasse. Ihr Marktanteil lag im Markt für Green Invests bei 44 Prozent vor Logistik (27 %) und Einzelhandel (21 %). Letztere haben damit jedoch bis dato nicht erreichte Werte registrieren können. Die Bedeutung der Zertifizierungen steigt dabei über alle Assetklassen hinweg. Erstmals sind 2023 in allen vier Hauptnutzungsklassen mehr als 30 Prozent des jeweiligen Investmentvolumens auf Green Buildings entfallen, wobei der Anstieg insbesondere bei Logistik-und Hotelimmobilien besonders ausgeprägt ist.

DGNB vor BREEAM und LEED

Der Trend hin zu steigenden Zertifizierungszahlen hält laut BNP auch 2023 an. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der bundesweit zertifizierten Gebäude um fast 15 % auf mehr als 3.200 gestiegen. Bei der Verteilung der Zertifizierungen auf die wichtigsten Nutzungsklassen gab es zuletzt kaum Verschiebungen. Büro (42 %) führt vor Einzelhandel (24 %) und Logistik (19 %). Bemerkenswert sei der starke Anstieg der Zertifizierungen um 29 Prozent bei Hotel. Ihr Marktanteil beläuft sich damit auf 6 %. Weiterhin Marktführer im Bereich der Green Building-Zertifikate bleibt DGNB (1.760) vor BREEAM (920) und LEED (540). BREEAM konnte sich durch die Bestandszertifizierung nun deutlich von LEED absetzen.

Mit IoT-Katalog: HSD Nova-FM nach GEFMA 444 rezertifiziert

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HSD Nova FM ist als erste CAFM-Software auch im Kriterienkatalog A18 IoT-Datenmanagement zertifziert - Bild: HSD, gefma; Montage: CAFM-News
HSD Nova-FM ist als erste CAFM-Software auch im Kriterienkatalog A18 IoT-Datenmanagement zertifziert – Bild: HSD, gefma; Montage: CAFM-News

CAFM-NEWS – Das CAFM-Haus Händschke Software & Datentechnik (HSD) aus Bremen hat sein CAFM-System Nova-FM nach den Kriterien der Gefma 444 rezertifizieren lassen. Ergänzt haben die Bremer in diesem Zuge den Kriterienkatalog A8 „Umzugsmanagement“ und als erste Anbieter von CAFM-Software auch den jüngsten Kriterienkatalog A18 „IoT-Datenmanagement“. Nova-FM ist damit in 17 der 18 Kriterienkataloge zertifiziert, einzig A17 Workplace Management ist nicht berücksichtigt.

Der Kriterienkatalog A18 wurde im Juli 2023 eingeführt. Geprüft wird bei diesem, ob die CAFM-Software mit IoT-Daten arbeiten und FM-Prozesse unterstützen kann. Eine aktive Steuerung von IoT-Komponenten ist nicht Inhalt der Prüfung. Die Zertifizierung von Nova-FM gilt bis zum Februar 2026.


Abbildungen: HSD

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Planungskosten: BIM und die HOAI

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Wenn es darum geht, BIM-Planungsleistungen in der HOAI zu verorten, finden sich schnell Konfliktpotenziale - Bild: Model Republic/stock.adobe.com
Wenn es darum geht, BIM-Planungsleistungen in der HOAI zu verorten, finden sich schnell Konfliktpotenziale – Bild: Model Republic/stock.adobe.com

CAFM-NEWS – BIM beginnt sich als Methode zu etablieren. Doch nach wie vor ist oft unklar, wie BIM-Leistungen nach HOAI abzurechnen sind. Die Honorarordnung, die auf dem Stand des Jahres 2013 fußt, nennt Modellierung explizit nur in Leistungsphase 2 (LPH2), als methodenneutrale Abrechnungsbasis greift sie aber in mehr Phasen. Verschiedene Verbände versuchen, Transparenz zu schaffen.

Formell klassifiziert die HOAI alle BIM-Leistungen als „Besondere Leistungen“, obwohl BIM als Methode und Werkzeug tatsächlich eine bunte Mischung aus Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat in ihrem Leitfaden „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ die Gebäudeplanung dagegen teilweise den Grundleistungen der HOAI zugeordnet. „Kritisiert wird, dass diese Zuordnung eher auftraggeberfreundlich ausgefallen und vielleicht auch entstanden ist, bevor die genauen Inhalte von BIM wirklich verstanden wurden“, moniert Christian Esch, Fachanwalt für Architekturrecht in der Kanzlei Graf von Westphalen in Hamburg. Er hat an einer Alternative mitgearbeitet, dem Papier „Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume unter Verwendung der Planungsmethode BIM“ der BIM Allianz, einem Verein von Architektenbüros, die das Papier um ein weiteres mit dem Titel „Besondere Leistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume unter Verwendung der Planungsmethode BIM“ ergänzt haben.

Das „Heft 11 – Leistungen Building Information Modeling – Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI“ des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) liefert eine weitere mögliche Sichtweise. Gemeinsam haben die drei Verbände BAK, AHO und Bundesingenieurkammer (BingK) zudem die Novellierung der bestehenden Honorarordnung als HOAI 202x angeschoben. Sie liegt seit Ende 2023 in einer vorläufigen Fassung vor und enthält unter anderem einen BIM-Regelprozess, der BIM-spezifische Grund- und weitere Leistungen umfasst. Die Grundleistungen dieses BIM-Regelprozesses ergänzen die Grundleistungen der aktuellen HOAI. Und dann hat auch der Bund noch Hilfe in petto: „Der Masterplan BIM für Bundesbauten bietet eine gute Grundlage für die Leistungseinordnung und liefert zugleich Umsetzungshilfen“, sagt Christine Vöhringer-Gampper, Fachanwältin für Bau- und Architekturrecht bei der Kanzlei Ganten Hünecke Bienek & Partner. Damit sind fünf Unterlagen verfügbar, auf deren Basis sich Architekten, BIM-Planer, BIM-Manager und Auftraggeber einigen können. Und noch eine sechste ist zu haben: „Die Projektsteuerer haben eine weitere verbandseigene Aufteilung vorgenommen, mit Tendenz zu ihren Gunsten. Man könnte sagen, jede Berufsgruppe hat versucht, sich ihre Rosinen zu picken“, benennt Vöhringer-Gampper eine Einigkeit in der Vielfalt.

Empfehlungsschreiben

Für die Rechnungsstellung bleibt die HOAI weiter die zentrale Orientierungsmarke, auch wenn sie nach dem Urteilsspruch des Europäische Gerichtshof vom 4. Juli 2019 nur noch als Empfehlung dient. Eine Hürde bleibt, dass sie nicht immer zur BIM-Methode passt, denn mit der BIM-Methode wird von Beginn an sehr detailliert geplant und es werden schon früh Leistungen bzw. ein Detailgrad der Planung diskutiert, die in der Regel in späteren Phasen der HOAI verortet sind. „Das führt zur Diskussion, wie detailliert wir bis zur LPH 4 planen und was wir dann noch in der LPH 5 machen“, umreißt Beraterin Dr. Lisa Lenz, CEO des Beratungshauses Building Information Management GLW, eine Kernfrage. Denn auch wenn vom Architekten nur die Entwurfsplanung gefordert ist, legt die BIM-Planung bereits Inhalte für z.B. Massenermittlungen der LPH 5 mit an. Damit steht die Frage im Raum, ob das einer bezahlt und wer das ist, denn ein BIM-Modell erfordert zusätzliches Know-how vom Architekten.

Auch die üblichen Arbeitsaufwände müssen berücksichtigt bleiben. „Wie groß ist der Aufwand für die Planer? Wie oft sind die BIM-Modelle zu aktualisieren? Was machen wir mit geometrischen und nicht geometrischen Informationen? Und welchen Level of Information Need, den LOIN, benötigen wir wirklich?“, stellt Beraterin Lenz als zentrale Fragen für den Planungsprozess. Entsprechend wichtig sei gerade bei BIM, dass die zu erbringenden Leistungen zwischen Bauherrn und Planern detailliert abgestimmt und vertraglich festgehalten werden. „Das ist im Steckbrief von BIM Deutschland sehr schön beschrieben, aber es muss auch im BIM-Abwicklungsplan, dem BAP, definiert sein und dargestellt werden, welche Daten zur Durchführung der BIM-Anwendungsfälle notwendig sind, warnt sie vor möglichen Fallstricken. Der abgeschlossene Vertrag zwischen Auftraggeber und Architekt bleibt dabei ein klassischer Werkvertrag. „Interessant ist aber die Frage, ob es sich bei einer Planung mit BIM um einen oder zwei zu honorierende Werkerfolge handelt, da neben dem Gebäude selbst auch ein Modell des Gebäudes entsteht“, ergänzt Anwalt Esch. „Der Mehrwert von BIM im Hochbau liegt ja in der Idee, das Modell in der Betriebs-, Um- und Rückbauphase sinnvoll weiter zu nutzen, weiterzubearbeiten und dass sich das Gebäude mit Hilfe der Bauwerksdaten selbst steuern kann“, begründet er sein Plädoyer für faire Vergütung.

BIM-Berechnung

Die HOAI wird als methodenneutral betrachtet und bietet die Möglichkeit, BIM-Leistungen höher abzurechnen. Beispielsweise sind 3D-Zeichnungen nicht Bestandteil der Grundleistungen und Umfang und Komplexität der zu liefernden Daten rechtfertigen, die „Honorarzone IV – hohe Anforderungen“ und in komplexen Fällen auch „Honorarzone V – sehr hohe Anforderungen“ für Grundleistungen nach § 32 ff. zu nutzen. „Im Gegenzug können als Ausnahmen Leistungen, die aus dem BIM-Modell automatisch generiert werden, beispielsweise Kollisionsprüfungen oder Termin- und Kostenpläne, die Mindestsätze unterschreiten“, ergänzt Anwältin Vöhringer-Gampper. Sie empfiehlt die klare Zuordnung von Leistungen durch die Architekturbüros, da sie das leichter umsetzen können. „Der Bauherr erkennt dann, was ist Grund- und was ist Sonderleistung, und dort, wo man nicht übereinkommt, bleibt als Option der Stundenlohn“, komplettiert sie die Spielräume für Einigkeit.

Zwei Bereiche werden per se nicht von der HOAI abgebildet: BIM-Management, also die übergeordnete Steuerung und Überwachung der BIM-Planung, der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und der vereinbarten Datenqualität (LOIN), sowie die eigentliche Projektsteuerung. „Die Vergütung kann sich hier an den Empfehlungen der AHO-Hefte orientieren“, schlägt Anwalt Esch vor. Was zum Stoßseufzer „BIM macht alles teurer!“ führt. Zu Unrecht, wenn die Methode in all ihren Facetten genutzt wird. Zumal für den Betrieb.

Dieser Beitrag erschien zuerst in Der Facility Manager, Heft 03-2024

Abbildungen: Model Republic/stock.adobe.com

Boston Dynamics stellt Site Maps und Roboter Spot 4.0.0 vor

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Boston Dynamics hat seinen Roboter Spot jetzt in Version 4 vorgestellt - Bild: Boston Dynamics
Boston Dynamics hat seinen Roboter Spot jetzt in Version 4 vorgestellt – Bild: Boston Dynamics

 

CAFM-NEWS – Boston Dynamics hat seinen vierbeinigen Roboter Spot in Version 4.0.0 vorgestellt.  Neu ist unter anderem die Funktion Site Maps, mit der sich in der Steuerungs-Software Orbit eine vollständige Liegenschaft bis hin zu umfangreicheren Arealen abbilden lässt. Laut Hersteller lassen sich mit ihr die vorhandenen Roboter überwachen, ihre Aufträge bearbeiten und ihre Einstellungen ändern. Anwender können beliebig viele Site Maps erstellen, um diverse Liegenschaften zu überwachen.

Die Darstellung der Spots erfolgt auf den schematischen Karten in Echtzeit und liefert alle bereits erfassten Daten und den Status der Inspektionsgänge. Neue Aufträge können jetzt direkt in Orbit angelegt werden. Es ist auch möglich, Erweiterungen für aktuelle Site Maps in das System zu spielen, die dann automatisch auf bereits vorhandene Kartierungen angewandt werden können.

 

Mit Site Maps können Bediener ihren Spot direkt vom Schreibtisch aus mit neuen Routen und Einstellungen versorgen. - Bild: Boston Dynamics
Mit Site Maps können Bediener ihren Spot direkt vom Schreibtisch aus mit neuen Routen und Einstellungen versorgen. – Bild: Boston Dynamics

 

Möglich ist außerdem, Aufnahmen an identischen Ortsmarkern automatisch zusammenzufügen. Diese Aufnahmen können von einem Spot stammen, der mehrere Areale abläuft, aber auch von mehreren Spots, die jeweils Teilbereiche desselben Areals inspizieren. Diese und weitere Neuerungen des Inspektionsroboters aus den USA sind auch in den aktuellen Release Notes aufgelistet.

 

Abbildungen: Boston Dynamics

Datev entscheidet sich für wave Facilites

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Die Datev hat sich für das CAFM-System wave Facilities entschieden - Bild: Datev eG
Die Datev hat sich für das CAFM-System wave Facilities von Loy & Hutz entschieden – Bild: Datev eG

 

CAFM-NEWS – Das Software- und Consulting-Unternehmen Datev eG hat sich für die CAFM-Lösung wave Facilites von Loy & Hutz entschieden. Ziel der Installation ist, den täglichen FM-Betrieb zu unterstützen und Arbeitsabläufe zu verschlanken. Wesentlich für die Datev war neben einer zentralen Datenhaltung und Schnittstellen-Automatisierung, dass Funktionalitäten zusammengeführt sind und auch hausintern Anpassungen vorgenommen werden können.

Neben einem siebenköpfigen Team des Unternehmens war auch ein Beratungsunternehmen in den Entscheidungsprozess eingebunden. In der aktuellen Ausbaustufe arbeiten rund 100 Personen mit dem System, teilt Loy & Hutz mit.


Abbildungen: Datev eG

dotscene stellt dotcube 7 vor

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Aufmaß-Spezialist Dotscene hat den neuen Dotcube 7 vorgestellt - Bild: Dotscene
Aufmaß-Spezialist dotscene hat den neuen dotcube 7 vorgestellt – Bild: dotscene

CAFM-NEWS – Aufmaß-Spezialist dotscene hat den neuen dotcube 7 vorgestellt. Der Lidar-Scanner mit würfelförmigem Grundgehäuse scannt seine Umgebung mit über 1,2 Millionen Punkten pro Sekunde. Damit erfasst er doppelt so viele Messpunkte wie sein Vorgängermodell, schreibt der Hersteller. Wird der Scanner zu schnell bewegt, ertönt ein akustisches Warnsignal. Der Scanner ist als Plattform-System konzipiert. Damit sind jederzeit Hardware-Updates möglich, ohne das Gerät an sich austauschen zu müssen.

Die Algorithmen für simultane Positionsbestimmung und Kartierung (SLAM) der dotcube-Software fügen die Daten anschließend zu detailreichen 3D-Laserpunktwolken zusammen. Der Anbieter verspricht, dass trotz stärkerer Scan-Leistung die Akkulaufzeit des mobilen 3D-Laserscanners der seines Vorgängers entspricht.

Abbildungen: dotscene

Facility Services Anbieter erwarten acht Prozent Wachstum in 2024

Von wegen Krise: Die Facility Services Anbieter am Wirtschaftsstandort Deutschland erfreuen sich ordentlicher Umsatzzuwächse. Im vierten Quartal 2023 legten sie um 8,9 Prozent zu und die Prognosen für 2024 fallen mit einem erwarteten Plus von durchschnittlich 8,1 Prozent ebenfalls positiv aus. Diese Zahlen ermittelte das Research- und Consulting-Unternehmen Lünendonk & Hossenfelder im Rahmen seines regelmäßig publizierten Konjunkturindex Facility Service.

Die Anbieter von integriertem Gebäudemanagement wachsen dabei laut den Analysten überdurchschnittlich mit einem Umsatzplus von 13,3 Prozent. Gleichzeitig legten sie beim Personal 6,8 Prozent zu. Auch kleinere Anbieter mit Jahresumsätzen unter 50 Mio. Euro wachsen mit 10,4 Prozent deutlich. Über alle befragten Unternehmen hinweg betrug der Personalzuwachs 4,4 Prozent, trotz des anhaltenden Fachkräftemangels.

Die Facility-Service-Unternehmen spüren dabei laut dem Konjunkturindex jedoch die Auswirkungen der Krise in der Immobilienbranche. Jeder fünfte Anbieter meldet einen hierdurch bedingten Rückgang von Umsatz und Nachfrage. Von einem höheren Preis- und Leistungsdruck sei jedoch nur jedes zehnte Unternehmen betroffen. Neben diesen Herausforderungen sehen die Unternehmen aber auch Chancen in der Krise, unter anderem für innovative Service-Konzepte. Thomas Ball, Partner bei Lünendonk & Hossenfelder, kommentiert: „Die Stimmung unter den Facility-Service-Unternehmen ist trotz der schwierigen Konjunktur weiter positiv. Viele Dienstleister befassen sich aktuell mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen und passen ihr Leistungsangebot an sich verändernde Rahmenbedingungen an.“ Die vierte Analyse des Konjunkturindex Facility Service basiert auf den Angaben von 35 Facility-Service-Unternehmen in Deutschland.

BIM und CAFM: DIN SPEC 91505 startet als DIN SPEC 91555

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Wie BIM-Daten am sichersten in CAFM-Software kommen, will die DIN SPEC 91555 beantworten - Bild.: black_mts/stock.adobe.com
Wie BIM-Daten am sichersten in CAFM-Software kommen, will die DIN SPEC 91555 beantworten – Bild.: black_mts/stock.adobe.com

CAFM-NEWS – Die DIN SPEC 91505 „Open BIM im Immobilienlebenszyklus – Anforderungen an die Datenübergabe vom Entwurf bis in den Immobilienbetrieb“ ist jetzt zur DIN SPEC 91555 „Open BIM im Immobilienlebenszyklus – standardisierte Datenübergabe vom Entwurf bis in den Immobilienbetrieb“ geworden. Zugleich hatte die Arbeitsgruppe zum Themenfeld Datentransfer von BIM-Daten zu CAFM ihr Kick-off Meeting. Anmeldungen zur Mitarbeite sind aber noch bis zum 21. März 2024 möglich.

Es zeichne sich ab, dass von zahlreichen Teilnehmern eine Konkretisierung der Level of Information Needs (LOIN) für den Gebäudebetrieb gewünscht sei, heißt es aus dem Arbeitskreis. Die Spezifizierung durch das DIN-Papier solle den Herstellern von Autorensystemen Empfehlungen aus der Betriebsphase an die Hand geben. Es könnten beispielsweise Baumstrukturen nach DIN 276 implementiert werden, da diese in CAFM eine wichtige Grundlage bilden.

Konsens bestehe im Arbeitskreis darüber, dass durch eine ergänzende Verwendung von Klassifikationen in den IFC-Exporten die Informationstiefe des importierten BIM-Modells erheblich gesteigert werden könne. Um die offenen Fragen diesbezüglich zu klären, sei eine enge Zusammenarbeit der Verbände, Hersteller und Nutzer wichtig.

Aktuell sind 18 Unternehmen sowie 9 Vereine und Verbände und Organisationen in dem Gremium engagiert. Als Verbände sind buildingSMART, BVBS, CAFM-Ring, gefma, Mitteltand-Digital Zentrum Bau mit  Fraunhofer IBP, SVIT, VDMA, VDE und VDI dabei. Von Seiten der Unternehmen engagieren sich aktuell Cadenas, Daedalus, Dalux, Danz FM, Diederichs Projektmanagement, Drees & Sommer, Formitas, Graphisoft, Hochtief PPP,  Loy & Hutz, M.o.o.Con, N+P, ODE Informationstechnik, Plandata, Realcube, ReCoTech, RIB IMS, Schneider Electric und Speedikon. Die Forschung ist durch Prof. Karsten Menzel vom Lehrstuhl für Bauinformatik der TU Dresden vertreten, als Kommune ist die Landeshauptstadt Dresden im Arbeitskreis dabei. Weitere Informationen finden sich im Geschäftsplan der Initiative.

 

Abbildungen: black_mts/stock.adobe.com

RealFM und PwC rufen zur Teilnahme am FM-Monitor 2024 auf

Nach der Erstausgabe im vergangenen Jahr wollen der Verband RealFM und die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) auch in 2024 wieder einen „Facility Management Monitor“ veröffentlichen. Als jährliche Studie soll die Publikation Trends und Treibern im Facility Management und im Facility Services Markt auf den Grund gehen. RealFM und PwC rufen deshalb Nutzer und Dienstleister zur Teilnahme an der Umfrage auf. Sie ist bis zum 15. März 2024 geöffnet. Die Beantwortung des Fragebogens soll ca. 20 Minuten in Anspruch nehmen, teilt RealFM mit. Teilnehmer, die ihre E-Mail-Adresse im Online-Fragebogen angeben, erhalten einen kostenfreien Zugriff auf die Ergebnisse.

Hier geht’s zur Umfrage!

Viel Software auf der light+building 2024

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Rund 240 Austeller der light+building 2024 nennen Software als Kompetenz - Bild: Messe Frankfurt
Rund 240 Austeller der light+building 2024 nennen Software als Kompetenz – Bild: Messe Frankfurt

CAFM-NEWS – Auch auf der Fachmesse light+building 2024 findet sich zunehmend Software als Teil des Ausstellungs-Portfolios. Insgesamt 239 Nennungen wirft die Suche auf der Messe-Website aus, wenn Software als Suchbegriff verwendet wird.

In unserer Tabelle zur Messe haben wir Ihnen einige wichtige Unternehmen zusammengestellt. Sie können die Inhalte der Tabelle  per Mausklick sortieren:

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Die light+building 2024 findet vom 3. bis 8. März 2024 auf dem Messegelände in Frankfurt am Main statt.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Messebesuch!

Abbildungen: Messe Frankfurt

Zahl der Coworking Spaces steigt rasch

Seit 2018 hat sich die Zahl der Coworking Spaces in Deutschland mehr als versechsfacht: 1.852 Standorte verzeichnet der Bundesverband Coworking Spaces Deutschland (BVCS) in den aktuellen Marktzahlen, die der Verband Ende Februar vorlegte. Seit 2020 ist die Anzahl demnach um rund 50 Prozent gestiegen. Die Erhebung „Coworking Deutschland 2023“ zeige somit „keine Spur eines vermeintlichen ´WeWork-Katers´“, erklärt BVCS-Präsident Tobias Kollewe, in Anspielung auf die Insolvenz des auch in Deutschland aktiven Bürovermieters WeWork in den USA im November 2023. Ganz im Gegenteil: „Der andauende Wandel in der Arbeitswelt mit Anforderungen an Flexibilität bietet beste Voraussetzungen für eine wachsende Nachfrage nach weiteren Flächen.“

Regionale Verbreitung von Coworking Spaces

Die Bundesländer mit den meisten Coworking Spaces sind nach der aktuellen Erhebung die zugleich bevölkerungsreichsten Länder Nordrhein-Westfalen (354), Bayern (302), und Baden-Württemberg (234). Bei den Großstädten führt Berlin (221) mit den meisten Standorten vor München (114), Hamburg (101) und Frankfurt am Main (67). In den Metropolen sieht der BVCS den Markt dabei als annähernd gesättigt. Doch gleichzeitig nehme die Verbreitung von Coworking in eher ländlichen Regionen zu. So ist die Zahl der Städte und Gemeinden mit Coworking Spaces seit 2020 um mehr als 70 Prozent auf aktuell 572 gestiegen. Die größten Zuwächse in den vergangenen drei Jahren gab es dabei in eher ländlich strukturierten Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz.

„In den ländlichen Regionen wird das Thema immer wichtiger. Beschäftigte wollen weniger unproduktive Zeit mit dem Pendeln verbringen – sie erwarten von den Unternehmen einen Arbeitsplatz, der näher an ihrem Wohnort liegt. Es geht also vermehrt um dezentrales Arbeiten und geringere räumliche Arbeitsmobilität. Coworking Spaces bieten hier flexible Möglichkeiten für Unternehmen und Beschäftigte“, erläutert Kollewe die Entwicklung. Insgesamt verfestige sich ein Trend, dass vermehrt mittelständische Unternehmen und Konzerne als Nutzer von Flächen in Coworking Spaces auftreten um, ihren Beschäftigten wohnortnahe und gut ausgestattete Arbeitsplätze bieten zu können.

Weiteres Zahlenmaterial der Erhebung „Coworking Deutschland 2023“ ist auf der Website des Bundesverbandes Coworking Spaces (BVCS) abrufbar.

Alpha IC für Gemeinwohl-Bilanz ausgezeichnet

Das Beratungsunternehmen Alpha IC GmbH hat im Rahmen der Konferenz des Guten Wirtschaftens in München eine Urkunde für ihre erste Gemeinwohl-Bilanzierung 2023 erhalten. Damit würdigte Markus Hölzl als Vorstandsmitglied des Gemeinwohl-Ökonomie Bayern e. V. die Anstrengungen des Familienunternehmens zusammen mit fast 50 ebenfalls in Bayern bilanzierten Unternehmen unterschiedlichster Branchen für ethisches und gemeinwohlorientiertes Wirtschaften. Mit ihren Beratungsleistungen in neun Produktfeldern von Facility Management über ESG bis Green Building leistet die Alpha IC einen nachgewiesenen Beitrag zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung – den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen (UN).

In der Vergangenheit berichtete Alpha IC bereits nach DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) bzw. GRI (Global Reporting Initiative). Jetzt geht das Unternehmen einen Schritt weiter, indem es seinen ökologischen, ökonomischen und sozialen Handprint zum ersten Mal nach den Kriterien der Gemeinwohl-Ökonomie darlegt. Geschäftsführer Richard Weller freut sich über die Urkunde, die anzeigt, inwieweit das Unternehmen mit seinen fast 80 Beschäftigten Menschenwürde, Solidarität und Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit sowie Transparenz und Mitentscheidung fördert: „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir nachweisen können, dass es uns gelingt, den Nutzen, also das Gemeinwohl, in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen und dabei die wirtschaftliche Stabilität als „Mittel zum Zweck“ erachten.“ Er zeigte sich überzeugt, dass sein Unternehmen mit dieser Haltung die notwendige Transformation der Immobilienwirtschaft beschleunigen kann und motivierte zum Mitmachen.

Zutritt-Kompendium 2024

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Das Zutrittssegment entwickelt sich rasant. Neuartige Technologien strömen auf den Markt, digitale und automatisierte Zugangslösungen sind inzwischen unverzichtbar. Durch den stetigen Fortschritt ergeben sich Vorteile, aber auch neue Gefahren und Risiken. Der Facility Manager hat sich diesen Themen angenommen und gemeinsam mit Experten einen umfassenden Überblick geschaffen. Natürlich haben wir auch die aktuellsten Zutrittsprodukte am Markt für Sie zusammengetragen. In diesem Jahr haben 16 Unternehmen Fakten und Daten zu insgesamt 19 Produkten aus ihren Zutrittsportfolien veröffentlicht, sodass Sie einen Einblick in die Möglichkeiten der Zutrittskontrolllösungen für Ihren Bedarf erhalten.

Anmeldung noch möglich: Lehrgang zur CAFM-Einführung

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Noch ist es möglich, sich zum Lehrgang CAFM-System - Planung, Auswahl und Einführung anzumelden - Bild: putilov_denis/stock.adobe.com; Bearbeitung: Der Facility Manager
Noch ist es möglich, sich zum Lehrgang CAFM-System – Planung, Auswahl und Einführung anzumelden – Bild: putilov_denis/stock.adobe.com; Bearbeitung: Der Facility Manager

CAFM-NEWS – In wenigen Tagen startet der dreitägige Lehrgang „CAFM-System – Planung, Auswahl und Einführung“ der Der Facility Manager Online-Akademie.

Am 6., 13. und 20. März geht es jeweils zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr um grundlegende Aspekte von Software für Computer gestütztes Facility Management, die Auswahl geeigneter Systeme für die eigenen Anforderungen und um die Fragen, woher sich Daten für das System beschaffen lassen und welche Daten überhaupt sinnvoll sind.

Unsere Referenten Maik Schlundt (gefma), Sebastian Hein und Marko Opić (Alpha IC) sowie Dr. Christof Duvenbeck (RIB IMS) sind ausgewiesene Experten ihrer Themenfelder und stehen für hochkarätige Inhalte mit großem Nutzwert in der Praxis. 

Der Lehrgang richtet sich an Facility Manager, FM-Dienstleister, IT-Verantwortliche, Immobilienmanager und -verwalter.

Die Teilnahme kostet regulär 895 Euro, Abonnenten der Magazine Der Facility Manager und industrieBAU zahlen 795 Euro. Ein Gruppenticket für 3 bis 10 Personen aus demselben Unternehmen ist für 2.000 Euro verfügbar. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer.

Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden sich auf der Lehrgangs-Website.



Abbildungen: putilov_denis/stock.adobe.com; Bearbeitung: Der Facility Manager

Neue GEFMA-Richtlinie 480 zu Datenstrukturen im FM

Die neue Richtlinie GEFMA 480 schafft einen klaren und einheitlichen Rahmen für die Datenbasis bei der Bewirtschaftung einer Immobilie - Bild:  fotografiedk/stock.adobe.com
Die neue Richtlinie GEFMA 480 schafft einen klaren und einheitlichen Rahmen für die Datenbasis bei der Bewirtschaftung einer Immobilie – Bild: fotografiedk/stock.adobe.com

 

CAFM-NEWS – Einen klaren und einheitlichen Rahmen für die Datenbasis bei der Bewirtschaftung einer Immobilie gibt nun die neue Richtlinie GEFMA 480 „Standardisierte Datenstrukturen und Dateninhalte im Facility Management“ vor, die gefma – Deutscher Verband für Facility Management gemeinsam mit dem CAFM Ring entwickelt hat. Die Richtlinie gilt sowohl für Neubauten, die auf Building-Information-Modeling (BIM) basieren, als auch für die Datenerfassung innerhalb von Bestandsgebäuden. Sie soll aufzeigen, welche Daten für einen digitalen Gebäudebetrieb erforderlich sind und wie man zu ihnen kommt. Dafür soll es konkrete Handlungsempfehlungen geben, wie Thomas Bender, Leiter der für die Publikation verantwortlichen Arbeitsgruppe, Mitglied des gefma-Arbeitskreises Digitalisierung sowie Vorstandsmitglied im CAFM Ring, erklärt.

In der neuen Publikation werden zunächst die Anforderungen an Daten definiert aber auch die Datenerfassung, deren Qualitätssicherung sowie der Datenaustausch zwischen den einzelnen Akteuren aufgezeigt. Zudem wird die bestmögliche Datennutzung und -pflege beschrieben. Verdeutlicht wird dies anhand konkreter Anwendungsbeispiele und dazugehöriger Prozessbeschreibungen. Diese beziehen sich auf den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie (Planung, Errichtung, Betrieb) und die jeweils relevanten Akteure.

Die Richtlinie GEFMA 480 „Standardisierte Datenstrukturen und Dateninhalte im Facility Management“ wendet sich sowohl an Bauherren als auch an Berater und Eigentümer. Sie ist für gefma-Mitglieder ab sofort kostenfrei im gefma-Onlineshop erhältlich. Nicht-Mitglieder können sie dort zum Preis von 30 Euro (zzgl. USt.) erwerben.



Abbildungen:  fotografiedk/stock.adobe.com