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ista Swiss erwirbt Energiedienstleister

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Die ista Swiss AG hat Anfang März die Blockstrom AG mit Sitz in Bern übernommen, die auf Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) sowie auf E-Mobilitätslösungen spezialisiert ist.

„Schweizer Gebäudeeigentümer und Verwaltungen profitieren nun noch stärker von unserem ganzheitlichen Service rund um Energiedienstleistungen im Gebäudesektor – von der Messung über die Abrechnung, Monitoring und Energiedatenmanagement bis zu ZEV und E-Mobilität“, sagte Guillaume Dubois, Geschäftsführer von ista Swiss, mit Blick auf die Akquisition. Die 2017 gegründete Blockstrom AG bietet ein cloudbasiertes Mess- und Abrechnungssystem für Energiedaten von ZEV, die in der Schweiz weiter verbreitet sind als vergleichbare Mieterstrommodelle in Deutschland. Beim Mieterstrom wird der vor Ort erzeugte Solarstrom vom Gebäudeeigentümer oder einem Dienstleister direkt an die Mieter geliefert.

„Mit dem hinzugewonnenen Know-how von Blockstrom machen wir den nächsten konsequenten Schritt in unserer Strategie, integrierte Lösungen für alle Anliegen rund um Messung, Abrechnung und Energiemanagement im Gebäudebereich aus einer Hand anzubieten“, sagte Oliver Schlodder, Chief Sales Officer und Mitglied des Vorstands der ista Gruppe. Zuletzt wurde im Oktober 2024 der Messdienstleister Alfred Aubort SA in der Westschweiz übernommen.

Neue VDI 2077 zur Abrechnung von Lüftungskosten

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Anfang dieses Jahres wurde die neue VDI-EE 2077 Blatt 4.1 veröffentlicht, die Facility Manager sowie Betreiber von Büro und Gewerbeimmobilien bei der Verbrauchskostenabrechnung für raumlufttechnische Anlagen unterstützen soll.

Die Expertenempfehlung zeigt, wie moderne Volumenstromregler (VVS-Regler), Zähler und digitale Steuerungssysteme eingesetzt werden können, um Energieverbrauch und Kosten fair auf einzelne Nutzer zu verteilen. Gleichzeitig hilft sie, gesetzliche Vorgaben, etwa im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), einzuhalten, teilte der VDI im März mit.

Die VDI-EE 2077 Blatt 4.1 enthält Formeln, Übersichten und Empfehlungen, die die Umsetzung erleichtern und die Ergebnisse nachvollziehbar machen sollen. Darüber hinaus liefert die Publikation laut VDI konkrete Hinweise zur Ausführung und Sollwerten von Volumenstromreglern oder zu Regelungen von virtuellen Zählern und DDC-Steuerungen. Eine detaillierte Kostenberechnung zeigt, wie die Gesamtenergiekosten auf Basis von Verbrauchs- und Grundkosten berechnet werden können. Ein Praxisbeispiel soll die Umsetzung verdeutlichen und die Übertragung auf eigene Projekte erleichtern.

Die neue VDI-EE 2077 Blatt 4.1 kann für 61,50 Euro bei DIN Media erworben werden.

Öffentlicher Photovoltaik-Auftrag für Goldbeck

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Der Geschäftsbereich Solar & Energy der Goldbeck Facility Services hat den Auftrag erhalten, insgesamt 232 Bundesimmobilien in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf ihre Photovoltaik-Nachrüstungsfähigkeit und deren Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Der Auftrag umfasst zudem, Dachflächen geeigneter Immobilien bei Bedarf zu sanieren sowie mit Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen auszurüsten, teilte Goldbeck Facility Services Anfang März mit. Ergänzend erhielt der Dienstleister nach eigenen Angaben einen Wartungsvertrag über 15 Jahre für die installierten Systeme, der anschließend zweimal um jeweils fünf Jahre erweitert werden kann.

Insgesamt beläuft sich die von Goldbeck zu analysierende Dachfläche von Sporteinrichtungen, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Lagerhallen, Stellplatzobjekten sowie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen auf rund 200.000 qm. „Durch unsere Erfahrung im Facility Management sowie im Ausbau erneuerbarer Energien leisten wir nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Sektor einen nachweisbaren Beitrag zur klimaschonenden Transformation des Immobilienbestands“, sagte Andreas Harnacke, Geschäftsführer von Goldbeck Facility Services.

Apleona: Weitere Übernahme in UK

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Apleona hat Morrison Facilities Services erworben, die mit rund 300 Mitarbeitern an sechs Standorten in Schottland und England im öffentlichen Sektor aktiv sind.

„Dieser Schritt stärkt unsere regionale Präsenz in Schottland und England im Rahmen unserer Kernkompetenzen im technischen und integrierten Facility Management weiter“, sagte Michael Engel, COO der Apleona Group. Ziel ist laut Engel, Marktführer in Großbritannien zu werden.

Für Apleona ist die Übernahme von Morrison Facilities Services die vierte Akquisition in Großbritannien innerhalb von drei Jahren. Apleona UK beschäftigt den Angaben zufolge inzwischen mehr als 2.000 Mitarbeiter.

Caverion: HLK-Auftrag für Klinikneubau in Leipzig

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Caverion Deutschland hat den Auftrag für die technischen Gewerke Raumluft, Heizung und Kälte im neuen Zentralbau II des Klinikums St. Georg in Leipzig erhalten.

„Wir können hier unsere Erfahrung bei der Errichtung von gebäudetechnischen Gewerken in komplexeren Krankenhausprojekten optimal einbringen – sei es das technische Know-how, die Logistik von großen Baustellen oder auch die erforderliche Personalstärke“, sagte Manfred Simmet, CEO von Caverion Deutschland, Anfang März. Der Auftrag im Wert von 13,6 Mio. Euro umfasst neben der kompletten Heizungs- und Kälteverteilung unter anderem auch die Installation von elf RLT-Anlagen sowie 76 Umluftkühlgeräten.

Der sechsstöckige Klinikneubau mit 39.000 qm Bruttogeschossfläche soll bis 2029 ein integriertes Notfallzentrum für Kinder und Erwachsene mit direktem Anschluss an die darüber liegenden Intensiv- und Überwachungsstationen beherbergen. Darüber hinaus sind im Zentralbau II des Klinikums St. Georg neue Labore für Herzeingriffe und die Versorgung von Schlaganfällen geplant.

Hochtief baut Forschungszentrum in Kiel

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Hochtief hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht nur den Auftrag erhalten, den Neubau des Max Rubner-Instituts (MRI) in Kiel zu planen und zu übernehmen, sondern das Gebäude auch für 30 Jahre zu betreiben.

„Mit diesem Projekt stärken wir unsere Position im strategisch wichtigen Wachstumsmarkt Gesundheit/Biopharma und leisten einen Beitrag zur weiteren Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland. Durch die Verbindung von Planung, Bau und Betrieb konnten wir das Gebäude über den gesamten Lebenszyklus optimieren“, sagte Juan Santamaría, Vorstandsvorsitzender von Hochtief, Mitte Februar. Das Gesamtvertragsvolumen für Planung und Bau sowie Betrieb und Instandsetzung für das MRI beträgt den Angaben zufolge rund 230 Mio. Euro. Das Projekt wurde von der BImA als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) ausgeschrieben.

Das neue Gebäude für Forschung im Bereich Ernährung und Lebensmittel mit rund 6.250 qm Nutzfläche soll in direkter Nachbarschaft zur Christian-Albrechts-Universität errichtet werden und bisherige Standorte in Kiel und Hamburg zusammenfassen. Die Fertigstellung ist im Herbst 2028 vorgesehen.

Spie übernimmt bayerischen Industriedienstleister

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Spie hat eine Vereinbarung zum Erwerb der Rofa Industrial Automation AG mit Sitz im bayerischen Kolbermoor unterzeichnet.

„Die Verstärkung mit Rofa ermöglicht Spie, in industrielle Automatisierungs- und Intralogistiklösungen zu expandieren und damit deutlich in der Wertschöpfungskette aufzusteigen“, sagte Markus Holzke, Geschäftsführer von Spie Germany Switzerland Austria Anfang März. Spie will 99 Prozent der Rofa-Anteile übernehmen, die restlichen Anteile sollen beim bisherigen Managementteam verbleibenden.

Rofa bietet schlüsselfertige Lösungen für die Fabrikautomation sowie für die Lager- und Logistikautomation. Das Leistungsspektrum umfasst den Angaben zufolge den gesamten Lebenszyklus eines Projekts, von der Beratung, über die Software- und Hardware-Entwicklung bis hin zur Fertigung, Inbetriebnahme sowie Service- und Supportleistungen. Mit über 1.200 Mitarbeitern setzte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2025 in den Branchen Logistik, Automobil, Lebensmittel, Retail und Healthcare rund 430 Mio. Euro um.

Der endgültige Abschluss der Akquisition wird im zweiten Quartal 2026 erwartet und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kartellbehörden.

RealFM veröffentlicht weiteren BIM2FM-Leitfaden

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Der Verband RealFM hat mit der Publikation „Anwendungsfälle zur Nachhaltigkeit“ die zweite Ergänzung des BIM2FM-Leitfadens zur Anwendung der BIM-Methodik in der Betriebs- und Nutzungsphase veröffentlicht.

Im Unterschied zu allgemeinen Nachhaltigkeitsleitfäden schließt die Arbeitshilfe eine zentrale Lücke zwischen strategischen Nachhaltigkeitszielen und deren operativer Umsetzung im Gebäudebetrieb, teilte der Verband Anfang März mit. Der Betrieb wird den Angaben zufolge dabei nicht als einzelner Anwendungsfall verstanden, sondern als eigenständige Lebenszyklusphase mit einer Vielzahl differenzierter Anwendungsfälle.

Die Publikation unterstützt Anwender dabei,
• regulatorische Anforderungen wie die EU-Taxonomie und CSRD systematisch zu erfüllen,
• Nachhaltigkeitsziele mit bestehenden BIM2FM-Strategien zu verknüpfen,
• vorhandene Daten aus Bauwerksmodellen mehrfach und effizient zu nutzen,

Den inhaltlichen Kern bilden die einheitlich strukturierten Beschreibungen von sechs praxisnahen Anwendungsfällen, die als übertragbare Blaupausen dienen:
• Überwachen der EU-Taxonomie-Kriterien
• Erstellen einer CO₂- bzw. Treibhausgasbilanz
• Unterstützung bei der Zertifizierung nach SustainFM – GEFMA 160-1
• Unterstützung bei der Gebäudezertifizierung nach BNB bzw. QNG
• Nutzung von BIM-Daten für energetische Simulationsanalysen
• Nachhaltigkeitsbezogene Mengenermittlung und LV-Erstellung mithilfe des BIM-Modells

Die beschriebenen Anwendungsfälle zeigen exemplarisch, wie Nachhaltigkeitsanforderungen mithilfe strukturierter BIM-Daten konkret, nachvollziehbar und wirtschaftlich umgesetzt werden können, erklärt der Verband. Anwender sollen insbesondere von einer höheren Datenqualität, reduzierten Aufwänden bei Dokumentation und Berichterstattung sowie einer verbesserten Entscheidungsgrundlage für strategische und operative Fragestellungen profitieren.

Die kostenpflichtige Arbeitshilfe „Anwendungsfälle zur Nachhaltigkeit“ ist hier als elektronische Version erhältlich.

Caverion mit Umsatzrückgang

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Der Umsatz von Caverion Deutschland ist 2025 trotz der vorgenommenen Umstrukturierungen im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 416 Mio. Euro gesunken.

Die Anzahl der Mitarbeitenden ging gegenüber 2024 um 4,3 Prozent auf knapp 2.000 zurück, teilte Caverion Deutschland Ende Februar zudem mit. Dennoch sprach Manfred Simmet, Geschäftsführer Caverion Deutschland, von einem „erfolgreichen Geschäftsjahr“: „Die getroffenen Umbaumaßnahmen sowie die positiven Effekte durch die Einführung der Regionalstruktur 2024 zeigen Wirkung.“ Zudem sei 2025 mit der Übernahme der Schulz Lufttechnik GmbH in Bochum eine zusätzliche Geschäftssäule in der Region Nord-West geschaffen worden.

Sowohl im Anlagenbau als auch im Facility Management will Caverion weiter organisch und anorganisch wachsen. Weitere strategische Zukäufe in Wachstumsmärkten sowie im Basisgeschäft der klassischen Gebäudetechnik werden den Angaben zufolge geprüft. „Unser Geschäftsumfeld erweist sich als robust gegenüber konjunkturellen Schwankungen. Wir spüren zwar eine gewisse Zurückhaltung auf Kundenseite, was größere Investitionen betrifft, jedoch sind unsere Auftragsbücher für 2026 gut gefüllt“, erklärte Simmet.

Johnson Controls erwirbt Kühlkonzept-Anbieter für Rechenzentren

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Johnson Controls hat eine Vereinbarung zur Übernahme der US-amerikanischen Firma Alloy Enterprises unterzeichnet, die auf Wärmemanagement-Lösungen für Hochleistungsrechenzentren spezialisiert ist.

„Die Technologie erlaubt uns, das gesamte Wärmemanagement eines Rechenzentrums zu optimieren – damit stärken wir unsere Kernkompetenzen und unser Gesamtportfolio, was wiederum unser langfristiges Engagement unterstreicht, eine Führungsrolle bei fortschrittlichen Wärmemanagementlösungen für geschäftskritische Anwendungen einzunehmen“, sagte Lei Schlitz, Vice President und President Global Products & Solutions, Ende Februar.

Alloy Enterprises mit Sitz in Boston wurde 2020 gegründet und hat den Angaben zufolge eine Lösung mit Direktflüssigkeitskühlung entwickelt, die die Effizienz des Wärmemanagements bis zu 35 Prozent steigern und den Druckabfall bis zu 75 Prozent senken soll. Die Technologie ist insbesondere für die Flüssigkeitskühlung zentraler Komponenten wie GPUs/CPUs, Speicher und Netzwerkschnittstellen konzipiert.

Mit der Übernahme will Johnson Controls sein Portfolio an Kühllösungen für Data Center erweitern. Dazu zählen bislang neben der skalierbaren Silent-Aire-Plattform mit Kühlleistungen von 500 kW bis über 10 MW auch eine Reihe von Absorptionskühlern. Der Abschluss der Transaktion wird im dritten Quartal 2026 erwartet.

Zutritt-Kompendium 2026

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Das Zutrittssegment entwickelt sich rasant. Neue Technologien wie das Smartphone als Identmedium strömen auf den Markt, digitale und automatisierte Zugangslösungen sind inzwischen unverzichtbar. Durch den stetigen Fortschritt ergeben sich Vorteile, aber auch neue Gefahren und Risiken. „Der Facility Manager“ hat sich dieser Themen angenommen und gemeinsam mit Experten einen umfassenden Überblick geschaffen. Für Ihre Orientierung haben wir auch aktuelle Zutrittslösungen am Markt für Sie zusammengetragen. In diesem Jahr haben 14 Unternehmen Zahlen, Daten und Fakten zu insgesamt 18 Systemen aus ihren Produktportfolien veröffentlicht, sodass Sie einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten der Zutrittskontrolllösungen für Ihren Bedarf erhalten.

Engie: Großauftrag für Campus DOK in Hamburg

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Engie Deutschland hat den Zuschlag für die mechanische Gebäudeausrüstung beim Campus DOK der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg-Jenfeld erhalten.

Als Generalübernehmer für die mechanische Gebäudeausrüstung ist Engie Deutschland für die Planung und Umsetzung hocheffizienter gebäudetechnischer Systeme für den Innovationscampus verantwortlich, gab das Unternehmen im Februar bekannt. Der Auftrag umfasst den Angaben zufolge alle technischen Anlagen und Systeme, von der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik über Sanitärtechnik bis hin zu Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

„Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Gebäudetechnik tragen wir dazu bei, einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Wissenschaftsstandort zu schaffen, der moderne Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaneutralität erfüllt“, sagte Michael Beyer, Regionalleiter Nord Building Technologies bei Engie Deutschland, der für das Projekt verantwortlich ist.

Der Campus DOK der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg-Jenfeld zählt zu einem der größten Bauvorhaben in Deutschland. Bundeswehr und Bundesbau lassen auf einer Fläche von 205.000 qm über die nächsten zehn Jahre Universitätsgebäude mit 30.000 qm Brutto-Grundfläche sanieren sowie Neubauten mit rund 70.000 qm Brutto-Grundfläche inklusive der dazugehörigen Infrastruktur errichten.

Salvia übernimmt Claus Heinemann Elektroanlagen

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Die Salvia Gebäudetechnik GmbH hat im Rahmen eines Asset Deals einen Kauf- und Übertragungsvertrag zur Übernahme des operativen Kerngeschäfts im Bereich Elektrotechnik der Claus Heinemann Elektroanlagen GmbH unterzeichnet.

Die Transaktion erfolgt im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens des Unternehmens, teilte Salvia Mitte Februar mit. Gegenstand der Übernahme ist ausschließlich das operative Kerngeschäft. Der Geschäftsbereich Ladeinfrastruktur „Charge One“ ist nicht Bestandteil der Transaktion. „Für unsere Kunden bedeutet die Übernahme Verlässlichkeit und Kontinuität. Gleichzeitig stärken wir unsere Marktposition in Bayern und erweitern unsere Leistungsfähigkeit im Bereich Elektrotechnik“, sagte Filippo Salvia, Gründer und Geschäftsführer der Salvia Group.

„Damit ist die Grundlage für eine nachhaltige Fortführung des Unternehmens geschaffen“, ergänzte Dr. Max Liebig, Insolvenzverwalter der Claus Heinemann Elektroanlagen GmbH, die rund 300 Mitarbeiter beschäftigt. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Zustimmung, die zum Ende des ersten Quartals erwartet wird.

Kötter: Umsatzwachstum aus eigener Kraft

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Die Kötter Unternehmensgruppe hat im Geschäftsjahr 2025 ihren Umsatz durch nahezu rein organisches Wachstum um 6,6 Prozent auf 770 Mio. Euro und die Mitarbeiterzahl um 2,5 Prozent auf 16.400 Beschäftigte im Vorjahresvergleich erhöht.

„Diese Entwicklung ist Ergebnis klarer strategischer Entscheidungen sowie der hohen Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sagte Verwaltungsrat Friedrich P. Kötter Mitte Februar. Zum Vergleich: Im Geschäftsjahr 2024 hatte die Firmengruppe ihren Umsatz – überwiegend durch Übernahmen – um 15,2 Prozent auf 722 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gesteigert.

Kötter Security hat den aktuellen Angaben zufolge seine Position als größtes Familienunternehmen der Sicherheitsbranche in Deutschland ausgebaut. Impulsgeber für das fast rein organische Umsatzplus, das unter anderem durch die Integration der norddeutschen STuK Sicherheitstechnik GmbH flankiert wurde, waren Neuaufträge bzw. Auftragserweiterungen unter anderem beim Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) wie Flughäfen, Informationstechnik und Rechenzentren, heißt es aus Essen. Neuaufträge bzw. Auftragserweiterungen bei bestehenden Kunden vermeldet Kötter auch für die Sparten Cleaning und Personal Service. Mit dem Angebot an Personallösungen punktete man vor allem im Handel sowie im Logistiksektor.

Ziel der Unternehmensgruppe ist, ihre Smart Service Solutions weiter voranzutreiben. Schlüsselelemente sind laut Kötter der zielgerichtete Einsatz von Hightech-Tools, Digitalisierung und KI sowie die Entwicklung zusätzlicher Sicherheits- und Service-Komponenten (bis zu Drohnenabwehr und -einsatz im Security-Sektor bzw. Reinigungsdrohnen-Nutzung in der Sparte Cleaning).

Die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr fallen zurückhaltend aus. „Durch Rekordinsolvenzen und signifikante Firmenabwanderungen ins Ausland ist eine Riesenzahl an Unternehmen für immer vom deutschen Markt verschwunden – und mit ihnen Umsatzpotenziale für die Dienstleister“, erklärte Friedrich P. Kötter.

Leitfaden zur Dekarbonisierung im Bestand

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Das Urban Land Institute (ULI) Europe hat einen neuen Best-Practice-Leitfaden für Asset Sustainability Committees veröffentlich, um die Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Nutzern und Property Managern bei der Dekarbonisierung von vermieteten Gewerbeimmobilien zu verbessern.

„Mit steigenden regulatorischen und Reporting-Anforderungen rücken Property Manager zunehmend ins Zentrum der Koordination zwischen Eigentümern und Nutzern. Sie sind häufig die einzige Partei mit einem ganzheitlichen Blick auf die Gebäudeperformance sowie mit den täglichen Beziehungen, die für die Umsetzung notwendig sind“, sagte Sabine Georgi, Geschäftsführerin des ULI in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Basierend auf Interviews mit 12 führenden Immobilieneigentümern und Property Managern aus ganz Europa bietet der Leitfaden praxisnahe Empfehlungen dazu, wann Nachhaltigkeitsgremien den größten Mehrwert bieten, wie sie gestaltet und mit Ressourcen ausgestattet werden können und wie sie sich an unterschiedliche Assets und Organisationsmodelle anpassen lassen, teilte ULI Europe mit. Er zeigt auf, dass diese Gremien besonders wirksam sind, wenn Dekarbonisierungspläne auf Asset-Ebene vorliegen, durch Investitionsmittel unterstützt werden und mit weiteren Instrumenten wie Green Leases, Datenaustauschmechanismen und Ausbauleitfäden kombiniert sind, heißt es weiter aus Frankfurt am Main. Der Leitfaden enthält praxisnahe Fallstudien die zeigen, wie unterschiedliche Ansätze in der Praxis angewendet werden, um Datentransparenz, Peer-Learning und koordinierte Maßnahmen auf Gebäudeebene zu fördern. Zudem beinhaltet die Publikation eine praxisorientierte Umsetzungs-Checkliste, die einen Schritt-für-Schritt-Rahmen bietet, mit dem Eigentümer, Property Manager und Asset-Teams die Anwendbarkeit prüfen, eine wirksame Governance und Ressourcenausstattung etablieren, Engagement sichern und die Umsetzung langfristig aufrechterhalten können.

Der Best-Practice-Leitfaden für Asset Sustainability Committees ist hier verfügbar.

Dorfner reinigt Sparkassen in Oberfranken

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Die Dorfner Gruppe hat im November 2025 die Reinigung von 21 Sparkassenfilialen im Raum Kulmbach-Kronach übernommen.

Unterschiedlich große Standorte, individuelle Anforderungen der einzelnen Filialen sowie standortübergreifend koordinierte Einsatzzeiten erforderten eine präzise Organisation, teilte das Nürnberger Familienunternehmen Mitte Februar mit. „Der gleichzeitige Start an so vielen Standorten war organisatorisch anspruchsvoll“, sagte Nicole Wolf, Regionalleiterin der Dorfner Gruppe Region Ost.

Startschuss für gefma-Förderpreise 2026

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Der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) hat die Bewerbungsphase für die gefma-Förderpreise 2026 gestartet. Wie in den Vorjahren werden wissenschaftliche und praxisorientierte Arbeiten von Nachwuchskräften aus Hochschulen und Universitäten ausgezeichnet. Akademiker und Praktiker haben die Chance, Preisgelder im Gesamtwert von 12.000 Euro zu gewinnen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli.

Eingereicht werden können:
• herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten (Bachelor-, Masterarbeiten und Dissertationen) von Hochschulen
• exzellente Projektarbeiten aus der Fachwirtausbildung Facility Management an gefma-zertifizierten Bildungsinstituten (Bayerische Akademie für Außenwirtschaft, Bauakademie, KG Protektor, Technische Akademie Esslingen, Technische Akademie Wuppertal und TÜV Süd Akademie)

Die Preisverleihung findet am 20. November im Rahmen des gefma-Jahresevents statt. Dort erhalten die Preisträger neben der finanziellen Anerkennung auch die Möglichkeit, sich einem breiten Fachpublikum zu präsentieren.

Weitere Informationen zur Bewerbung und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Pflichtverletzung: Wer haftet wofür?

Kostenoptimierung, Effizienzsteigerung und Outsourcing sind üblicherweise die Schlagworte, die im Zusammenhang mit Facility Management fallen. Über allem steht jedoch die Gesetzeskonformität. Facility Manager bewegen sich in einem rechtlich verantwortungsvollen Kontext, der bei grober Pflichtverletzung auch die persönliche Haftung miteinschließt.

Henning Wündisch

Mit einem Vortrag über neue Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien, die Facility Manager zu beachten haben, werden Henning Wündisch und Sebastian Kick die diesjährige Bundesfachtagung Betreiberverantwortung am 20. und 21. April im Esperanto in Fulda eröffnen. Rechtsanwalt Henning Wündisch ist bei Rödl im Bereich des Organisations- und Haftungsrechts sowie des Facility-Management-Rechts tätig. Sebastian Kick berät bei Rödl Unternehmen zu Betreiberverantwortung, Betriebsorganisation und Schnittstellenmanagement im Gebäudebetrieb.

Joachim Lenoir

Doch welche Konsequenzen folgen aus der Verletzung von Betreiberpflichten? Joachim Lenoir, Senior Consultant bei dem auf Industrie und Gewerbe spezialisierten Versicherungsmakler BüchnerBarella, wird anhand von Praxisfällen aufzeigen, welche Haftung sich aus der Verletzung der Betreiberverantwortung ergeben kann.

Risiken minimieren mit KI

Dr. Alexandra Merkel

Doch die Bundesfachtagung Betreiberverantwortung will nicht nur mahnen, sondern konkrete Hilfestellung leisten, damit es nicht so weit kommt. So wird Dr. Alexandra Merkel, CTO der Innomatik AG, darlegen, wie sich mithilfe Künstlicher Intelligenz Daten analysieren lassen, Risiken erkannt werden können und sich die Wartung optimieren lässt.

Philipp Rother und Tobias Pickert von ECE Marketplaces werden erklären, wie sie Betreiberpflichten aus dem Regelinformationssystem REG-IS in SAP Fiori integriert haben und mit dem „Pflichten-Manager“ das Prüf- und Wartungsmanagement objektscharf organisieren konnten.

Pflichtverletzungen in Bezug auf die Betreiberverantwortung ergeben sich jedoch nicht nur durch Mängel in Wartung und Instandhaltung, sondern in zunehmendem Maße auch durch Nachlässigkeiten in der digitalen Absicherung der technischen Infrastruktur. Freuen dürfen sich die Teilnehmer der Bundesfachtagung Betreiberverantwortung deshalb auf den Vortrag von Ralf Schmitt, Experte für Cybersicherheit bei der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, der praxisgerechte Lösungsansätze für die Cybersicherheit in der Technischen Gebäudeausrüstung präsentieren wird.

Das vollständige Programm und das Anmeldeformular zur Bundesfachtagung Betreiberverantwortung finden Sie hier

Lichtimmissionen und Lichtverschmutzung vermeiden

Mit der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl und Intensität von Außenbeleuchtungsanlagen in Deutschland und weltweit stark zugenommen. Straßen- und Fassadenbeleuchtungen, Sportstättenbeleuchtung und Lichtwerbung prägen zunehmend das nächtliche Erscheinungsbild vieler Städte und Gemeinden und erhellen Nächte immer stärker. Durch den boomenden Online-Handel entstehen zudem immer mehr große Logistikzentren mit ausgedehnten beleuchteten Wirtschaftsflächen. Diese Entwicklung bringt zwar Vorteile für Sicherheit und Ästhetik, hat aber auch negative Folgen für Mensch und Umwelt. Bei der Planung von genehmigungspflichtigen Außenbeleuchtungsanlagen ist es ratsam, Experten zur Beurteilung möglicher Lichtimmissionen bereits in der frühen Planungsphase hinzuzuziehen. Dadurch können kostspielige Verzögerungen im Baugenehmigungsprozess und unvorhergesehene Folgekosten vermeiden werden.

Formen der Außenbeleuchtung

Außenbeleuchtungsanlagen umfassen ein breites Spektrum von Anwendungen, die einen funktionalen oder gestalterischen Zweck erfüllen:

  • Fassadenbeleuchtung: Architektonische Akzentuierung von Gebäuden
  • Sportstättenbeleuchtung: Flutlichtanlagen für Stadien und Sportplätze
  • Baustellenbeleuchtung: Temporäre Beleuchtung von Arbeitsbereichen
  • Lichtwerbeanlagen: Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln
  • Beleuchtung von Logistikflächen: Großflächige Ausleuchtung von Lager- und Umschlagplätzen

Im Rahmen von Bauanträgen werden deshalb behördlicherseits für solche genehmigungspflichtigen Anlagen Lichtimmissionsgutachten gefordert, um die Auswirkungen auf die Umgebung und Anwohnerschaft zu bewerten. Nicht zuletzt können hier auch Minderungsmaßnahmen angeordnet oder sogar der Betrieb dieser Anlagen untersagt werden.

Auswirkungen auf den Menschen

Zu viel künstliches Licht in der Nacht kann den menschlichen Biorhythmus stören, die Aufhellung von Wohn- und Schlafräumen die Produktion des Schlafhormons Melatonin unterdrücken. Die möglichen Folgen sind Schlafstörungen und eine Beeinträchtigung der Erholung in der Nacht. Auch die Blendwirkung durch helle Lichtquellen kann als belästigend empfunden werden und je nach Intensität zu Konzentrationsstörungen und Sehbeeinträchtigungen führen.

Auswirkungen auf die Umwelt

Lichtimmissionen können zudem vielfältige negative Folgen für Tiere und Pflanzen haben. Hierzu hat das Bundesamt für Naturschutz BfN im Jahr 2019 eine umfangreiche Studie* vorgelegt, und stellt zusammenfassend fest, dass ganze Ökosysteme durch Lichtimmissionen aus dem Gleichgewicht geraten können, was sich durch die Reduzierung der Artenvielfalt bemerkbar macht. Einige Auswirkungen seien hier nur exemplarisch genannt:

  • Störung nachtaktiver Tiere wie Insekten, Fledermäuse und Vögel
  • Veränderung von Jagd- und Fortpflanzungsverhalten
  • Beeinträchtigung von Wanderrouten und Orientierung
  • Veränderter Vegetationsrhythmus, verzögerter Laubabwurf, Frostschäden durch frühzeitiges Keimen

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lichtimmissionen sind in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt:

1. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen im Sinne des BImSchG sind auch auf Menschen, Tiere und Pflanzen einwirkende Lichtimmissionen.

2. Baugesetzbuch BauGB: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere auch die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und die Auswirkungen auf Menschen Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die Vermeidung von Immissionen, zu denen Licht im Sinne des BImSchG zählt

3. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2022 das Änderungsgesetz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchGuaÄndG) – Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Es ergänzt das BNatSchG um den § 41a – „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen“. [JO1.1]Darin heißt es: „Neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind.“ Zudem fordert das Gesetz auch die Um- und Nachrüstung bestehender Anlagen.

Darüber hinaus sieht der ebenfalls neue § 54 Absatz 4d des BNatSchG vor, Richt- und Grenzwerte für die Beurteilung von Lichtimmissionen auf Fauna und Flora zu entwickeln. Das Bundesumweltministerium ist dazu aufgefordert, diese in einer Rechtsverordnung festzulegen. Solche Richtwerte liegen bisher nur zur Beurteilung von Lichtimmissionen auf den Menschen vor. Wegen der Komplexität der jeweiligen Ökosysteme und der Auswirkungen von Lichtimmissionen auf diese, besteht hier noch Forschungsbedarf. Deshalb ist mit solchen Richtwerten in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Entsprechend treten die Vorschriften aus dem geänderten BNatSchG erst nach Erlass der Rechtsverordnung in Kraft, die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sollten aber bereits bei aktuellen Planungen berücksichtigt werden.

Immissionsmessungen und Bewertung

In Vollzug des BImSchG hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Jahr 2012 die „Licht-Richtlinie“ erarbeitet. Darin werden neben Hinweisen zur einheitlichen Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen auch Richtwerte vorgegeben. Bei Anwohnerbeschwerden oder zur Überprüfung von Bestandsanlagen können danach Immissionsmessungen durchgeführt werden. Dabei werden zwei Hauptaspekte untersucht:

1. Raumaufhellung: Hier wird die Beleuchtungsstärke E (Einheit: Lux [lx]) in der Fensterebene des jeweiligen Anwohners (Immissionsort) gemessen. Dies lässt Rückschlüsse zu, ob ein Wohn- oder Schlafraum durch die Beleuchtungsanlage unzulässig aufgehellt wird.

2. Blendung durch die Lichtquellen: Diese wird durch die Messung der Leuchtdichte L (Einheit: Candela pro Quadratmeter [cd/m²]) ermittelt und gibt Aufschluss über die potenzielle Blendwirkung der Lichtquelle.

Minderungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen

Zur Reduzierung von Lichtimmissionen stehen verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen zur Verfügung:

  • Zielgerichtete Bedarfsermittlung von Beleuchtungen
  • Optimierte Lichtlenkung: Einsatz von abgeschirmten Leuchten mit präziser Lichtlenkung
  • Anpassung der Lichtfarbe: Verwendung warmweißer Lichtquellen mit geringem spektralen Blauanteil, was die Blendungserscheinungen und die negative Einwirkung auf Insekten, Fledermäuse, Vögel u.a. reduziert
  • Reduzierung der Beleuchtungsstärke: Anpassung der Beleuchtungsstärke und -dauer an den tatsächlichen Bedarf
  • Bedarfsgerechte Steuerung und zeitliche Begrenzung der Beleuchtung: Installation von Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren, Abschaltung oder Dimmung in den Nachtstunden

Um negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu minimieren, empfiehlt sich folgendes Vorgehen in der Planung und im Betrieb von Außenbeleuchtungsanlagen:

  1. Frühzeitige Einbindung von Lichtplanungsexperten in den Planungsprozess
  2. Erstellung von Lichtimmissionsprognosen für Bauanträge
  3. Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Richtwerte bereits in der Planung
  4. Implementierung von Minderungsmaßnahmen bereits in der Planungsphase
  5. Überprüfung und Optimierung bestehender Anlagen

Durch eine verantwortungsvolle Lichtplanung können die Vorteile der Außenbeleuchtung genutzt und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden. Dies trägt nicht nur zum Schutz von Menschen und Umwelt bei, sondern kann auch Energiekosten einsparen und Konflikte mit Anwohnern vermeiden. Die zunehmende Sensibilisierung für das Thema Lichtverschmutzung und die Verschärfung gesetzlicher Vorgaben unterstreichen die Notwendigkeit, Lichtimmissionen als integralen Bestandteil der Planung zu betrachten.

Ingenieure und Planer sind gefordert, innovative Lösungen zu entwickeln, die eine ausgewogene Balance zwischen den Beleuchtungsbedürfnissen und dem Schutz der nächtlichen Umwelt schaffen. Durch den Einsatz moderner Technologien wie adaptive Beleuchtungssysteme und intelligentes Lichtmanagement können Außenbeleuchtungsanlagen flexibel an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Beleuchtung, die sowohl Sicherheitsaspekte als auch ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.

Abschließend ist zu betonen, dass die Reduzierung von Lichtimmissionen nicht nur eine technische, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung darstellt. Eine breite Aufklärung über die Auswirkungen übermäßiger Beleuchtung und die Förderung eines bewussten Umgangs mit Licht sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Beleuchtungskultur.

Jens Oehme

Der Autor:
Dipl.-Ing. (FH) Jens Oehme ist Geschäftsinhaber des ibeno-Ingenieurbüro für Licht- und Beleuchtungstechnik, Sachverständiger für Lichtimmission und Lichttechnik bei der Deutschen Gesellschaft für LichtTechnik und LichtGestaltung e.V. LiTG und Beratender Ingenieur an der Baukammer Berlin.

*BfN-Skripten 543: Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung.

Außenbeleuchtung: Licht lenken statt streuen

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Ob auf Wegen, Höfen oder Parkflächen – gute Beleuchtung sorgt nicht nur für Orientierung, sondern schützt auch vor Unfällen. Gerade nachts sind Beschäftigte auf den Außenflächen von Gewerbe- und Industriebauten besonderen Risiken ausgesetzt. Müdigkeit und Blendung erhöhen die Unfallgefahr. Mit der passenden Beleuchtung werden Parkplätze, Ein- und Ausfahrten oder Außentreppen sicherer. Für Treppen, Rampen und Wege eignen sich Leuchten, die ihr Licht gezielt auf den Boden lenken. „So werden Mitarbeiter und Besucher nicht geblendet und störendes Streulicht wird vermieden“, erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de. Mastleuchten und Lichtstelen beleuchten Zufahrten, Höfe und Parkplätze; Pollerleuchten trennen Parkbereiche für Autos und Fahrräder und kennzeichnen angrenzende Fußwege. „Je robuster eine Leuchte konstruiert ist, desto besser ist sie vor Umwelteinflüssen gefeit“, betont Waldorf. Lichtpunkte und Außenleuchten sollten mindestens Schutzart IP 44 haben – so trotzen sie Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und Schmutz.

Beleuchtungsstärke nach Verkehrsfrequenz

Lichtmanagementsysteme steuern die Beleuchtung besonders effizient. Sie schalten gezielt einzelne Leuchten oder Leuchtengruppen ab, wenn Flächen ungenutzt bleiben, und binden Bewegungsmelder und Lichtsensoren ein, um die technische Ausstattung dem Bedarf und verfügbaren Tageslicht anzupassen. „Weniger Schaltungen sparen nicht nur Energie und senken die Betriebskosten, sie verlängern darüber hinaus die Lebensdauer der Außenleuchten“, führt Waldorf aus. Auf Parkplätzen begegnen sich Fußgänger, Autos, Motor- und Fahrräder – sie sind Verkehrszonen und damit besonders sensible Bereiche. Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen wächst die Kollisionsgefahr. Deshalb definiert die Straßenbeleuchtungsnorm DIN EN 13201 in Teil 1 und 2 die Anforderungen an Parkplätze. Handelt es sich darüber hinaus auch um Arbeitsplätze im Freien, muss zusätzlich DIN EN 12464-2 beachtet werden. Sie staffelt die nötige Beleuchtungsstärke nach Verkehrsfrequenz: mindestens 20 Lux bei hoher Verkehrsdichte, zehn Lux bei mittlerem und fünf Lux bei geringem Aufkommen. Lichtmanagement und Sensorik erledigen auch diese Aufgaben und passen die Beleuchtung dem jeweiligen Personen- und Fahrzeugverkehr an. Jede Leuchte lässt sich einzeln oder in Gruppen adressieren. Waldorfs rät: „Nicht vergessen, auch die Randbereiche in das Beleuchtungskonzept einzubeziehen.“

Ein- und Ausfahrten bergen ein erhöhtes Unfallrisiko. Bewegt sich etwa ein Staplerfahrer von einer gut beleuchteten Halle nach draußen in einen dunklen Hof, kann er Personen oder Gegenstände nicht erkennen und mit ihnen kollidieren. Denn es können Minuten vergehen, bis sich die Augen an die neuen Lichtverhältnisse anpassen. Deshalb sind hier korrekte Beleuchtungsstärken besonders wichtig. Auf beleuchteten Außentreppen können Nutzer Trittstufen richtig einschätzen und geraten nicht ins Stolpern. Ein ausgewogenes Verhältnis von Licht und Schatten lässt die Stufen plastisch hervortreten. Harte und lange Schatten steigern dagegen die Unfallgefahr.

Bewertungskriterien für Außenanlagen und Wege

Über das Auswahlverfahren von DIN 13201-1 und anhand der besonderen Entscheidungskriterien für Verkehrswege und -flächen können die jeweiligen Anforderungen an die Beleuchtung ermittelt werden.

  • Für Parks und Grünanlagen gelten die Anforderungen an die horizontale Beleuchtungsstärke.
  • Lichttechnisches Bewertungskriterium für den reinen Fußgängerverkehr ist die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke. Der Wartungswert sollte 2 Lux bis 15 Lux betragen. Im Bewertungsfeld müssen es mindestens 0,4 Lux bis 3 Lux sein.
  • Eine gute Wahrnehmung von Personen und ihren Gesichtern kann durch eine angemessene, minimale halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 Lux bis 3 Lux erreicht werden.
  • Hinweise zur Beleuchtung von Treppen gibt DIN EN 12464-2. Bei gelegentlich benutzten Treppen genügen 5 Lux, bei stark frequentierten hingegen sind bis zu 100 Lux vorgeschrieben. Die Gleichmäßigkeit muss mindestens 0,25 bis 0,40 betragen.
  • Für Radwege gilt die Auswahl nach DIN 13201-1. Je nach Umgebungshelligkeit und Verkehrsaufkommen beträgt der Wartungswert der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke 2 bis 15 Lux. Im Bewertungsfeld muss die minimale Beleuchtungsstärke zwischen 0,6 und 3 Lux liegen.
  • Für Parkplatzflächen gilt DIN EN 12464-2. Bei geringem Verkehr genügt ein Wartungswert der Beleuchtung von mindestens 5 Lux.
  • Sofern auch Be- und Entladungen stattfinden, muss DIN EN 12464-2 beachtet werden.

Worauf es bei der Sanierung der Außenbeleuchtung ankommt, erklärt die Brancheninitiative licht.de in ihrer Publikation licht.wissen 09 „Nachhaltig und zukunftssicher sanieren“. Kostenfreier Download: www.licht.de/lichtwissen09